Was passiert nach Rentenantrag?
Wollen Sie Ihren Rentenantrag erst nach dem Zeitpunkt stellen, an dem Sie Ihre Altersgrenze erreicht haben, bezahlt die Rentenversicherung Ihre Rente dennoch rückwirkend bis zu diesem Zeitpunkt. Denn dann beginnt ihre Rente tatsächlich erst mit dem Antragsmonat, rückwirkende Zahlungen gibt es nicht.
Wie lange kann ein Rentenbescheid angefochten werden?
Wer den Rentenbescheid bekommt, hat 1 Monat Zeit gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. In dieser Zeit können Sie den Rentenberater den Rentenbescheid prüfen lassen. Verstreicht die Widerspruchsfrist, ist es auch noch ganz so nicht schlimm. Man hat 4 Jahre Zeit, den Rentenbescheid rückwirkend überprüfen zu lassen.
Was ist der Rentenbeginn bei Rentenerhöhung?
Rentenbeginn bei Rentenerhöhung. Um eine höhere Rente handelt es sich dann, wenn die Rente in einer höheren Teilrente bzw. in Höhe einer Vollrente im Vergleich zur bisher bezogenen Rente geleistet werden kann. Dies ist dann der Fall, wenn sich der Hinzuverdienst reduziert und damit die relevante Hinzuverdienstgrenze nicht mehr überschritten wird.
Was ist der Rentenbeginn bei Wiedergewährung?
Rentenbeginn bei Wiedergewährung. Wird eine Rente wieder (erneut) gewährt, ist für die Festsetzung des Rentenbeginns § 99 Abs. 1 SGB VI maßgebend. Um eine Wiedergewährung handelt es sich, wenn ein Anspruch auf eine Rente dem Grunde nach entfällt.
Wann ist die Rente förderfähig?
1 Die Rente ist zum Zeitpunkt der Pfändung förderfähig. 2 Es wurde bereits ein Zulagenantrag für die entsprechenden Beitragsjahre gestellt. 3 Es liegen die Voraussetzungen für die Gewährung einer Zulage vor.
Wie beträgt die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente?
Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt die Hinzuverdienstgrenze 450 €. Werden die Hinzuverdienstgrenzen überschritten, wird die Rente gekürzt. Bei voller Erwerbsminderung und mehr als 450 € Einkommen werden 40 % eines Zwölftels des jährlichen überschüssigen Hinzuverdienstes auf die Rente angerechnet.