Was passiert wenn das Bonusheft voll ist?
Ein kontinuierlich geführtes Bonusheft berechtigt Patienten zum Zuschuss bei anstehendem Zahnersatz. Wurde das Heft nicht lückenlos geführt, müssen 40 Prozent der Kosten selbst getragen werden, denn die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz ohne Bonusheft ist auf 60 Prozent begrenzt.
Wie bekommt man ein Bonusheft?
Hat Ihr Zahnarzt das Heft nicht vorrätig, kann er es bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung bestellen. Wenn Sie das Bonusheft verloren haben, kann Ihnen Ihr Zahnarzt anhand seiner Daten in der Patientenkartei ein neues ausstellen.
Wie viel Prozent über nimmt die Krankenkasse bei Zahnprothese ohne bonusheft?
Ohne Bonus beträgt der Festzuschuss 199 Euro, bei maximalem Bonus zahlt die Krankenkasse 249 Euro. Für Geringverdiener übernehmen die gesetzlichen Kassen 100 Prozent der Kosten der Regelversorgung, also bei einer Brücke (Einzelzahnlücke) die gesamten 767 Euro.
Was passiert wenn man nicht jedes Jahr zum Zahnarzt geht?
Sollten Sie einen der regelmäßigen Termine in einem Jahr nicht wahrgenommen haben, haben Sie erst wieder Anspruch auf einen höheren Zuschuss bei Zahnersatz, wenn Sie mindestens in den fünf Jahren vor Behandlungsbeginn lückenlose Vorsorgetermine beim Zahnarzt nachweisen können.
Wie oft darf man im Jahr zum Zahnarzt?
Grundsätzlich gilt: Sie können zweimal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt gehen. Und vergessen Sie Ihr „Bonusheft für Zahngesundheitsuntersuchungen“ nicht. Auch wenn Sie eine Totalprothese tragen, sollten Sie regelmäßig den Zahnarzt aufsuchen.
Wie viel kostet Zahn bohren?
Der private Beitrag fällt je nach Größe der Füllung entsprechend aus. Bei einer Kunststofffüllung fallen beim Patienten in der Regel Kosten von 30 bis 120 Euro pro Füllung an. Das ist Ihr Eigenanteil je nach Umfang und Ausdehnung des Zahnschadens nach Abzug des Zuschusses der Krankenkasse.
Was zahlt die Kasse beim Zahnarzt?
Für Erwachsene bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen zwei zahnärztliche Kontrolluntersuchungen im Jahr und eine Zahnsteinentfernung, d.h. die Entfernung harter und weicher Zahnbeläge. Alle zwei Jahre übernehmen die Krankenkassen die Kosten einer Früherkennung von Parodontitis.