Was passiert wenn ich am Feiertag arbeite?

Was passiert wenn ich am Feiertag arbeite?

Arbeitnehmer, die an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt werden, müssen einen Ersatzruhetag erhalten. Dieser ist innerhalb von acht Wochen nach dem Beschäftigungstag zu gewähren. Der Feiertag, an dem gearbeitet wurde, zählt bei diesen acht Wochen mit.

Ist es erlaubt an Feiertagen zu arbeiten?

An Sonn- und Feiertagen dürfen Unternehmen ihre Mitarbeiter grundsätzlich nicht arbeiten lassen. Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind Sonn- und staatlich anerkannte Feiertage „als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen“. Arbeit an Sonntagen und Feiertagen ist tabu.

Was bedeutet Feiertagsarbeit mit Freizeitausgleich?

Feiertage, Entgelt bei Feiertagsarbeit / 5.3 Freizeitausgleich für Feiertagsarbeit. Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss Arbeitnehmern, die an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt werden, innerhalb von 8 Wochen ein Ersatzruhetag gewährt werden (§ 11 Abs. 3 Satz 2 ArbZG).

Ist Feiertagsarbeit genehmigungspflichtig?

Die Hürden für eine Genehmigung sind hoch. Wann ist Sonn- und Feiertagsarbeit erlaubt? Grundsätzlich untersagt das Arbeitszeitgesetz – wenn auch mit einigen Ausnahmen – eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Behörden Ausnahmegenehmigungen erteilen.

Wie wird Arbeit an Feiertagen bezahlt?

Im § 2 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz steht dazu: Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Wo muss Feiertagsarbeit angemeldet werden?

Antwort: In Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen und dort die Dezernate 56 „Betrieblicher Arbeitsschutz“ für Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz -ArbZG zuständig. Der Antrag ist an die Dienststelle zu richten, in deren Aufsichtsbezirk der Betriebssitz ist. Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Kann man zur Feiertagsarbeit gezwungen werden?

Sofern keine gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, dürfen Arbeitgeber kraft ihres Weisungsrechts einseitig Sonn- und Feiertagsarbeit anordnen. Dafür sind keine ausdrücklichen Regelungen im Arbeitsvertrag notwendig. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 15. September 2009.

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