Was passiert wenn man als Angeklagter zur Hauptverhandlung erscheint?

Was passiert wenn man als Angeklagter zur Hauptverhandlung erscheint?

Als Angeklagter ist man verpflichtet, zur Hauptverhandlung zu erscheinen. Doch was passiert eigentlich, wenn man als Angeklagter den Termin zur Hauptverhandlung versäumt und nicht bei Gericht erscheint? Kommt die Polizei dann mit einem Haftbefehl? Unter Umständen – ja. Das ist allerdings praktisch eher die Ausnahme, jedenfalls am Amtsgericht.

Warum darf die Hauptverhandlung nicht stattfinden?

Wenn dem Gericht konkrete Gründe mitgeteilt werden, warum der Angeklagte nicht zur Hauptverhandlung kommen könne, darf die Hauptverhandlung nicht stattfinden. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um Gründe handelt, die den Angeklagten ausreichend entschuldigen und erkennbar wird, das er erscheinen wollte, aber schuldlos nicht erscheinen konnte.

Wie kann das Gericht einen Strafbefehl erlassen?

Schließlich kann das Gericht auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gem. § 408 a StPO erlassen. Vor allem bei einfachen Sachverhalten wird das Amtsgericht häufig diesen Weg wählen. Wird Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, gibt es einen neuen Termin.

Wie kann das Gericht die Vorführung des Angeklagten bestimmen?

Das Gericht kann einen neuen Termin bestimmen und gleichzeitig die Vorführung des Angeklagten anordnen. Das bedeutet, dass vor dem nächsten Termin der Angeklagte von der Polizei zuhause abgeholt wird.

Kann man ohne den Angeklagten verhandelt werden?

Es wird ohne den Angeklagten nicht verhandelt, wenn er sich ordnungsgemäß krank gemeldet hat. Eine einfache Krankmeldung gegenüber dem Gericht genügt in der Regel aber nicht. Vielmehr ist es erforderlich, dass ein Arzt bestätigt, dass man infolge der Erkrankung verhandlungsunfähig ist.

Ist der Angeklagte ausgeblieben?

Ausgeblieben ist der Angeklagte, wenn er beim Aufruf der Sache nicht im Gerichtssaal ist, nicht alsbald eintrifft, oder wenn er sich im Sitzungssaal nicht zu erkennen gibt. Es wird ohne den Angeklagten nicht verhandelt, wenn er sich ordnungsgemäß krank gemeldet hat.

Kann der Angeklagte den Gerichtssaal betreten?

Will der Angeklagte den Gerichtssaal nicht betreten, lässt ihn der Vorsitzende hereinbringen gemäß § 231 Abs.1 Satz 2 StPO. Es besteht die Möglichkeit ohne den Angeklagten zu verhandeln und zwar in folgenden gesetzlich geregelten Fällen: Beurlaubung des Angeklagten, § 231c StPO.

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