Was passiert wenn man ausversehen bei der Polizei eine falsche Aussage gemacht hat?
Eine Falschaussage wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft (§153 StGB). Die Ermahnung zur Wahrheit gilt nicht nur für Ihre Aussage als Zeuge vor Gericht. Der Gesetzestext spricht auch von „anderen zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stellen“.
Was bekommt man für eine Falschaussage bei der Polizei?
Ein unentschuldigtes Nichterscheinen als Zeuge kann mit einer Ordnungsstrafe in der Höhe von bis zu 1.000 Euro und einem Kostenersatz geahndet werden oder es kann eine Vorführung durch die Polizei veranlasst werden. Dafür muss die Anwesenheit des Zeugen bei der Verhandlung vom Richter auf der Ladung bestätigt werden.
Kann man bei der Polizei eine Aussage ändern?
WICHTIG: Vor Gericht müssen Sie die Wahrheit sagen. Wenn Sie bei der Polizei etwas beschönigt, vergessen oder etwas Falsches gesagt haben, können Sie Ihre Aussage korrigieren. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich an eine Anwältin bzw. einen Anwalt.
Wie wichtig ist die Definition einer falschen Aussage?
Wichtig zur Beantwortung dieser Frage ist die Definition einer falschen Aussage: Eine Aussage gilt immer dann als falsch, wenn sie nicht der objektiven Wahrheit entspricht. Im Alltag nutzen wir das relativ häufig, z.B. um uns oder andere zu schützen.
Wie können falsche Aussagen vor Gericht bestraft werden?
Zu beachten ist, dass nach § 153 StGB nur falsche Aussagen vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen zuständigen Stelle, die als Zeuge oder Sachverständiger getätigt werden, bestraft werden. Hauptanwendungsfall sind falsche Aussagen vor Gericht.
Wie hoch ist das Strafmaß bei einer Falschaussage vor Gericht?
Wie hoch das Strafmaß bei einer Falschaussage vor Gericht ausfällt, hängt aber auch davon ab: 1 ob bereits Vorstrafen bestehen, 2 ob sich der Beschuldigte Reue erkennen lässt und 3 welche Hintergründe zu dem Tatbestand des Meineides geführt hat.
Was ist eine falsche Verdächtigung?
Eine Falsche Verdächtigung scheidet zum Beispiel aus, wenn zwar eine andere Person (zu Unrecht) verdächtigt wird, dies aber nur deswegen geschieht, weil der Betroffene schweigt, um selbst einer Bestrafung zu entgehen (was sein gutes Recht ist). Ergibt sich, dass ein Tatverdacht nicht besteht, ist die Einstellung des Verfahrens zu betreiben.