Was passiert wenn man in der Privatinsolvenz Schulden macht?
Machen Sie während der Privatinsolvenz neue Schulden, so müssen Sie diese auch grundsätzlich bezahlen. Die Restschuldbefreiung gilt hierfür nicht. Auch während einer Insolvenz müssen Sie neue Schulden bezahlen. Der Vollstreckungsschutz im Insolvenzverfahren gilt nur für die Schulden, die Gegenstand des Verfahrens sind.
Wann ist eine Forderung eine insolvenzforderung?
Insolvenzforderungen sind Ansprüche gegen einen insolventen Schuldner, die zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits begründet waren. Wann der Anspruch dann konkret entsteht, ist irrelevant. Dies kann auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens sein. Gleiches gilt für die Fälligkeit des Anspruchs.
Ist die Schulden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden?
Wenn die Schulden nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, so sind die Schulden nicht von der Restschuldbefreiung umfasst. Die Schulden müssen also bezahlt werden. Ein Problem könnte vorliegen, wenn Sie die neuen Schulden gemacht haben und dabei wussten,…
Hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine besondere Wirkung?
Auf Verträge, die vom Schuldner und vom anderen Teil noch nicht oder nicht vollständig erfüllt sind und deshalb als “schwebend” anzusehen sind, hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine besondere Wirkung. Allein der Insolvenzverwalter ist von diesem Zeitpunkt an befugt zu entscheiden, ob der Vertrag erfüllt werden soll oder nicht.
Ist ein Eröffnungsverfahren insolvenzfähig?
Eröffnungsfähig ist ein Verfahren ein Insolvenzgrund besteht und die Verfahrenskosten gedeckt sind. Das Gericht prüft nun, ob ein sog. Insolvenzgrund vorliegt. Dies sind insbesondere der Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit sowie der Insolvenzgrund der Überschuldung.
Was ist die Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren?
Im Insolvenzverfahren entstandene Schulden. Neue Schulden, die während des Insolvenzverfahrens entstehen, können weitreichende Auswirkungen haben. Bei der Restschuldbefreiung wird zwischen den Schulden vor Beginn des Insolvenzverfahrens und den neu entstandenen Schulden während des Verfahrens unterschieden.