Was passiert wenn man länger als 78 Wochen krank ist?
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Krankengeld, das ihm von der Krankenkasse gezahlt wird, endet nach 78 Wochen. Danach erhalten die Betroffenen das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Arbeitgeber müssen bei der Aussteuerung dieser Arbeitnehmer einiges beachten.
Wie lange Krankengeld beziehen?
In die 78 Wochen Anspruchsdauer auf Krankengeld werden alle Tage einer Arbeitsunfähigkeit gerechnet, egal von wem in der Zeit eine Leistung bezogen wird. Erhalten Sie Lohnfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber oder Übergangsgeld von der Rentenversicherung während einer Rehabilitationsmaßnahme, ruht das Krankengeld.
Was sind 78 Wochen?
Erkrankte Arbeitnehmer erhalten von der Krankenkasse maximal 78 Wochen Krankengeld für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren. Wem der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung zahlt, bekommt in dieser Zeit kein Krankengeld.
Wie geht es weiter nach 78 Wochen Krankengeld?
Ist Ihr Arbeitnehmer auch nach 78 Wochen Krankengeld gesundheitlich nicht fit genug für eine Rückkehr in den Betrieb, beginnt die Phase der Aussteuerung. Er sollte rechtzeitig Erwerbsminderungsrente beantragen, um nach dem Auslaufen des Krankengelds nicht mittelos zu sein.
Wer zahlt nach 78 Wochen krank?
Nach 78 Wochen endet der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Danach erhalten die Betroffenen das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit. Arbeitgeber müssen bei der Aussteuerung betroffener Arbeitnehmer einiges beachten.
Wie lange kann man Krankengeld bekommen?
Sobald Ihr Arzt Sie krankgeschrieben hat, also die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Erst ab der siebten Woche springt dann die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld.
Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld nach Krankengeld?
Arbeitslosengeld und Krankengeld – das gilt Sie gelten dann als kurzfristig arbeitsunfähig und erhalten bis zu sechs Wochen weiter Ihr reguläres ALG I. Nach diesen sechs Wochen greift das Krankengeld, das Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten. Dieses wird in derselben Höhe wie das Arbeitslosengeld zuvor ausbezahlt.