Was passiert wenn man wegen Schnee nicht zur Arbeit kann?
Kommt er zu spät, darf der Arbeitgeber den Lohn für die nicht gearbeitete Zeit einbehalten. Die einzige Ausnahme nach Paragraf 616 Absatz 1 BGB: Hindert ein „in seiner Person liegender Grund“ den Arbeitnehmer ohne sein Verschulden kurzfristig daran, seine Arbeit zu tun, muss der Arbeitgeber den Lohn zahlen.
Wann darf man wegen Schnee zuhause bleiben?
Nein. Mit Sonderurlaub vom Chef wegen Schneechaos oder eines Sturms können Mitarbeiter nicht rechnen. Denn der Grund für eine bezahlte Freistellung muss sich individuell auf den Mitarbeiter beziehen, das nennt man auch „subjektives Leistungshindernis“.
Wie zur Arbeit bei Schnee?
Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu kommen – auch bei schlechter Witterung. Denn sie tragen das sogenannte „Wegerisiko“. So müssen sich Arbeitnehmer laut Arbeitsrechtsexperten informieren, ob Schnee und Eis zu erwarten sind, und entsprechend etwa mehr Zeit für die Anfahrt einplanen.
Warum kommt ein Mitarbeiter wegen schlechtem Wetter zu spät zur Arbeit?
Kommt ein Mitarbeiter wegen schlechten Wetters zu spät oder gar nicht zur Arbeit, ist das kein „in seiner Person liegender Grund“ – folglich hat er keinen Anspruch auf Lohn. Das hat das Bundesarbeitsgericht bereits 1982 entschieden (Az.
Was muss der Arbeitnehmer pünktlich bei der Arbeit tun?
Dann muss der Arbeitnehmer alles Zumutbare tun, um pünktlich bei der Arbeit zu sein – zum Beispiel morgens früher losfahren, wenn in einer längeren Kälteperiode Schnee und Eis den Verkehr behindern.
Warum darf ein Arbeitnehmer nicht zu Hause bleiben?
Generell darf ein Arbeitnehmer bei Unwetter oder Sturm nicht zu Hause bleiben; für den Weg muss er mehr Zeit einplanen. Der Arbeitnehmer trägt hier das Wegerisiko, das heißt, er hat sicherzustellen, dass er pünktlich am vereinbarten Einsatzort ankommt.
Was sind die Konsequenzen von Verspätungen wegen Schnee?
Wir haben nachgeforscht, welche Konsequenzen bei Verspätungen wegen Schnee folgen können. Die gute Nachricht zuerst: Solltest du aufgrund von Schneechaos zu spät oder gar nicht am Arbeitsplatz erscheinen, so ist dies ein sogenannter Dienstverhinderungsgrund, der die Verspätung bzw. das Fernbleiben rechtfertigt.