Was passiert wenn Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt werden?
Arbeitgeber, die Beiträge der Arbeitnehmer*innen zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht abführen, machen sich strafbar. Wer auf Arbeitgeberseite die Zahlung der Einzugsstelle die Beiträge vorenthält, muss mit bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen.
Was ist sozialversicherungsbetrug?
(1) Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Was bedeutet Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt?
§ 266a Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. (1) Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wann verjährt sozialversicherungsbetrug?
2 SGB IV erst 30 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem diese fällig geworden sind. Einschließlich der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 78 Abs. 3 Nr. die Zeit bis zur Verjährung der Straftat damit fast 36 Jahre betragen.
Was versteht man im Sozialversicherungsrecht unter dem Schwarzlohn?
Schwarzarbeit bedeutet, dass ein Arbeitgeber entgegen seiner Verpflichtung aus dem Sozialgesetzbuch abhängig Beschäftigte nicht zur Sozialversicherung anmeldet, die Arbeitgeberbeiträge nicht an die Krankenkassen abführt und die Lohnsteuer nicht einbehält und an das Finanzamt abführt.
Wo kann ich Schwarzarbeit anzeigen?
Ihren Verdacht können Sie über unser Kontaktformular unter dem Reiter „Schwarzarbeit“ oder über eine E-Mail an schwarzarbeit(at)bgbau.de melden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht über den Verlauf oder den Ausgang des Verfahrens informieren können.
Wo kann man Schwarzarbeit anonym anzeigen?
Ansprechpartner für die Bekämpfung von Schwarzarbeit Grundsätzlich unterliegen Ihr Name und Ihre Angaben datenschutzrechtlichen Bestimmungen, sodass diese Daten nicht unbefugt weitergegeben werden dürfen. Hinweise können selbstverständlich auch anonym abgegeben werden.