FAQ

Was rechnet man pro Person an Nebenkosten?

Was rechnet man pro Person an Nebenkosten?

Wie berechne ich Nebenkosten nach Wohnfläche?

Größe der Wohnung Durchschnittliche Umlagen pro Jahr
Größe der Wohnung Nebenkosten 50 qm Wohnung Durchschnittliche Umlagen pro Jahr 1.302 €
Größe der Wohnung Nebenkosten 60 qm Wohnung Durchschnittliche Umlagen pro Jahr 1.562 €

Was gehört alles in die Betriebskostenabrechnung?

Auf den Mieter lassen sich diese Betriebskosten für eine Wohnung oder ein Haus umlegen:

  • Kosten für die Wasserversorgung.
  • Gebühren für Abwasser.
  • Gebühren für die Müllabfuhr.
  • Kosten für die Straßenreinigung.
  • Heizkosten und Warmwasserkosten.
  • Grundsteuer.
  • Aufzugskosten.
  • Schornsteinreinigung.

Wer trägt die Betriebskosten wenn im Mietvertrag keine Vereinbarung getroffen wird?

Den Vereinbarungen im Mietvertrag zu den Nebenkosten kommt eine besondere Bedeutung zu, da ohne selbige der Mieter keine Nebenkosten zu zahlen hat. Enthält der Mietvertrag nämlich keine Regelung oder ist die Regelung unwirksam, dann hat der Vermieter sämtliche Nebenkosten zu tragen.

Welche Betriebskosten darf der Vermieter auf den Mieter umlegen?

Wir erklären, welche Kosten Vermieter umlegen dürfen und geben Beispiele für nicht umlegbare Nebenkosten.

  1. Grundsteuer.
  2. Betriebskosten eines Fahrstuhls.
  3. Müllbeseitigungskosten und Straßenreinigung.
  4. Gebäudereinigung.
  5. Ungezieferbekämpfung.
  6. Gartenpflege.
  7. Verwaltungskosten.
  8. Reparatur- und Instandhaltungskosten.

Was gehört nicht in die Betriebskostenabrechnung?

Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig. Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen.

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