Was rechtfertigt Erbschaftssteuer?

Was rechtfertigt Erbschaftssteuer?

Nach früheren anderen Rechtfertigungen findet die Erbschaftsteuer heute ihre Rechtfertigung in der erhöhten steuerlichen Leistungsfähigkeit des Erben sowie in der gewünschten Umverteilung von im Erbgang angehäuften Vermögen.

Wohin geht die Erbschaftssteuer?

Seit dem 1. Januar 2010

Wert des Vermögens abzüglich Freibetrag von: Steuerklasse I Steuerklasse II
Ehegatten, Lebens- partner Geschwister, Nichten, Neffen, Eltern (bei Schenkung) …
bis 600.000 € 15 % 25 %
bis 6.000.000 € 19 % 30 %
bis 13.000.000 € 23 % 35 %

Warum gibt es eine Erbschaftssteuer?

Die Geschichte der Erbschaftsteuer umfasst die Entwicklung der Besteuerung des Übergangs von Vermögenswerten eines Verstorbenen an Erben von der Frühgeschichte bis zur Gegenwart. Sie wird anlässlich des Todes einer Person (des Erblassers) entweder unmittelbar vom Nachlass oder beim Erben von seinem Erwerb erhoben.

Was ist die Erbschaft?

Das heißt, die Erbschaft ist der Gegenstand eines Rechtsüberganges, welcher neben den Aktiva aber auch die Passiva beinhaltet. Das Ganze nennt sich Universalsukzession. Nach dem Paragraphen 857 des Bürgerlichen Gesetzbuches ( § 857 BGB) geht neben dem Eigentum auch der Besitz auf den Erben über.

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist ein Dokument, das vom Nachlassgericht ausgestellt wird. Im Erbschein sind die Erben des Nachlasses dokumentiert. Der Erbschein ist von großer Wichtigkeit für die Erledigung von Formalitäten nach dem Todesfall, weil das Dokument die Erben zur Durchführung von Rechtsgeschäften berechtigt, die den Nachlass betreffen.

Was ist die Erbengemeinschaft?

Die Erben bzw. die Erbengemeinschaft ist Gesamtrechtsnachfolger. Das heißt, die Erbschaft ist der Gegenstand eines Rechtsüberganges, welcher neben den Aktiva aber auch die Passiva beinhaltet.

Ist die Unterscheidung von Erbschaft und Nachlass von Bedeutung?

In den erbrechtlichen Vorschriften des BGB erkennt man, dass der Gesetzgeber meist dann von „Erbschaft“ spricht, wenn er die Rechtsstellung des Erben meint und von „Nachlass“, wenn es um das vererbte Vermögen geht. In der Praxis jedenfalls ist die Unterscheidung von Erbschaft und Nachlass nicht von Bedeutung.

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