Was regelt das BayEUG?

Was regelt das BayEUG?

1 Nr. 3 und 4 Bayerische Schulordnung, BaySchO) ist geregelt, dass die Schulleiterin oder der Schulleiter über Sammelbestellungen und die Verbreitung von Druckschriften und Plakaten entscheidet. Zum Verbot politischer Werbung: 3 BayEUG eine Ausnahme vom Verbot politischer Werbung im Schulbereich.

Warum schulrecht?

Das Schulrecht regelt insbesondere die mit dem Schulbetrieb zusammenhängenden Rechte und Pflichten von Schülern, Lehrern, Eltern, Schulaufsicht und Schulträgern. Es ist Teil des öffentlichen Rechts, genauer des besonderen Verwaltungsrechts.

Für was steht BayEUG?

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen. (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000.

Welche Regelungen betreffen das Schulrecht?

Darüber hinaus bezieht das Schulrecht auch Regelungen betreffend die Rechtsbeziehungen der am Schulverhältnis beteiligten Personen ein (insbesondere Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und Erziehungsberechtigte) sowie die Schulpflicht.

Was gilt für die Aufsichtspflicht in der Schule?

Die Aufsichtspflicht gilt in der Regel nicht für den Weg von der Schule nach Hause. Grundsätzlich haben Lehrer die Pflicht, die Aufsicht über die Schüler zu führen. Dies ergibt sich weniger aus dem Schulrecht der Länder als aus den allgemeinen Rechtsnormen, sodass dies deutschlandweit einheitlich geregelt ist.

Wie liegt der Vorteil dieser Konstruktion in der Schule?

Der Vorteil dieser Konstruktion liegt in der engen Einbindung der Schulsozialarbeit in den Arbeits- und Kooperationszusammenhang der Schule. Es gibt dadurch keinerlei Barrieren und Vorbehalte gegen einen engen Einbezug von Schulsozialarbeitern in unterrichtliche und außerunterrichtliche Arbeitszusammenhänge und Entscheidungsgremien.

Welche Gesetze gelten im Deutschen Schulrecht?

Im Schulrecht gelten je nach Land unterschiedliche Gesetze. Anders als in anderen Staaten gibt es in Deutschland kein einheitliches, bundesweites Schulrecht. Stattdessen fällt der primäre und sekundäre Bildungssektor unter die Kulturhoheit der Länder, umgangssprachlich auch „Ländersache“ genannt.

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