Was regelt das Bundeskinderschutzgesetz?
Das Bundeskinderschutzgesetz regelt den umfassenden, aktiven Kinderschutz in Deutschland. Es basiert auf den beiden Säulen Prävention und Intervention. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Es steht für umfassende Verbesserungen des Kinderschutzes in Deutschland.
Was steht im KKG?
(1) Ziel des Gesetzes ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu fördern. (2) Pflege und Erziehung der Kinder und Jugendlichen sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
Warum wurde das bundeskinderschutzgesetz BKiSchG verabschiedet?
Das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz – ein Artikelgesetz – soll das Wohl von Kindern und Jugendlichen schützen und ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung fördern. …
Was ist das Scheitern der Verhandlungen über Kinderrechte im Grundgesetz?
Das Scheitern der Verhandlungen über die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz ist ein herber Dämpfer für die Kinder, Jugendlichen und Familien unseres Landes, die in den vergangenen Monaten ohnehin schon wenig Unterstützung erfahren haben. Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass Kinderrechte bisher zu häufig übergangen werden.
Was baut das Bundeskinderschutzgesetz auf?
Das Bundeskinderschutzgesetz baut auf den beiden Säulen Prävention und Intervention auf. Es stärkt alle Akteure, die sich für das Wohlergehen unserer Kinder engagieren – angefangen bei den Eltern, über den Kinderarzt oder die Hebamme bis hin zum Jugendamt oder Familiengericht.
Wann ist das Bundeskinderschutzgesetz getreten?
An die Umsetzung von Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung ist die Finanzierung aus öffentlichen Mitteln geknüpft. Das Bundeskinderschutzgesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.
Was hat das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern beschlossen?
Der Nationalrat hat am 20. Jänner 2011 das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern, womit zentrale Bestimmungen des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes in Verfassungsrang gehoben wurden, mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ beschlossen. Am 16. Februar 2011 trat das BVG Kinderrechte in Kraft.