FAQ

Was regelt das Bundesteilhabegesetz?

Was regelt das Bundesteilhabegesetz?

Durch das Bundesteilhabegesetz werden die Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben, der Teilhabe an Bildung und der Sozialen Teilhabe verbessert. Darüber hinaus schließen für den Bereich der Eingliederungshilfe die Leistungen zur Teilhabe an Bildung schulische Ganztagsangebote mit ein.

Was ändert sich mit dem Bundesteilhabegesetz?

2017 wurde der Einkommensfreibetrag um bis zu 260 Euro monatlich und der Vermögensfreibetrag um 25.000 Euro erhöht. Zudem wurde der Schonbetrag für Barvermögen für Bezieher von SGB XII-Leistungen von 2.600 auf 5.000 Euro angehoben. Ab 2020 steigt der Vermögensfreibetrag auf rund 50.000 Euro.

Was ändert sich für Behinderte 2020?

Wohnheim für Menschen mit Behinderung Seit dem 1. Januar 2020 hat sich einiges geändert für Menschen mit Behinderung, die in Wohnheimen leben. Insbesondere gibt es eine Trennung der Leistungen. Die Leistungen der Eingliederungshilfe (Teilhabe-Leistungen) müssen Sie deshalb neu beantragen.

Wie kam es zum BTHG?

Am 1. Oktober 1974 trat das „Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation“ („Reha-Angleichungsgesetz“) in Kraft. Damit wurden die gesetzlichen Krankenversicherungen formell in den Kreis der Rehabilitationsleistungsträger eingebunden.

Wie hoch ist die Grundsicherung bei Menschen mit Behinderung?

Der Regelsatz beträgt 446 Euro für Erwachsene, die allein oder in einer Wohngemeinschaft leben. Dieser Regelsatz gilt auch für erwachsene Menschen mit Behinderung, die gemeinsam mit ihren Eltern in einer Wohnung leben.

Wie viel Geld auf dem Konto dürfen Menschen mit Behinderung?

Mehr Erspartes ist möglich Bisher dürfen behinderte Menschen nicht mehr als 2.600 Euro ansparen. Ab 2017 sind es zunächst 27.600 Euro Vermögen. Von dem, was über diese Grenze hinausgeht, müssen sie allerdings weiterhin Assistenzleistungen für Hilfen im Alltag mitfinanzieren.

Warum wurde das BTHG eingeführt?

Das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (BTHG) reformiert das Recht der Eingliederungshilfe und löst es aus dem Sozialhilferecht heraus. Menschen müssen nicht erst finanziell bedürftig werden oder es bleiben, um künftig Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten.

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