Was regelt das Dublin-Verfahren in Europa?
Das Dublin-Verfahren regelt die Aufnahme von Flüchtlingen in Europa. Ein Migrant wird in dem Land registriert, in dem er erstmals europäischen Boden betreten hat – so lautet der völkerrechtliche Vertrag. Die Idee dahinter ist, dass ein und derselbe Asylantrag nicht in mehreren EU-Ländern gleichzeitig bearbeitet wird.
Wie lange dauert die Geschichte von Dublin?
Die Geschichte Dublins reicht bereits 2000 Jahre zurück, und für den Großteil des jüngeren Zeitraumes war Dublin sowohl die „Hauptstadt“ Irlands als auch das Zentrum von Kultur, Ausbildung und Industrie. In den Jahren hatte die Stadt die unterschiedlichsten Zeiten erlebt.
Wie lange dauert das Dublin-Verfahren?
Fristablauf: Das Dublin-Verfahren stellt lediglich ein Vorverfahren dar und darf nicht zu lange dauern. Aus diesem Grund sind die Staaten bei der Ermittlung der Zuständigkeit an Fristen gebunden. Derjenige Staat, der eine Frist verstreichen lässt, wird aufgrund der Verordnung automatisch zuständig.
Welche EU-Mitgliedstaaten haben das Dublin-System?
Geregelt ist das Verfahren durch die europäische „Dublin-III-Verordnung“ (EU-Verordnung Nr. 640/2013), die in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island Anwendung findet. Wer fällt unter das Dublin-System?
Was gibt das Dublin-Verfahren für die Abschiebung?
Das Dublin-Verfahren gibt bestimmte Fristen für die Durchfüh – rung der Abschiebung in den zuständigen Staat vor (= Überstel- lungsfrist). Läuft die Frist ab, ohne dass es zu der Abschiebung gekommen ist, geht die Zuständigkeit auf Deutschland über.
Warum wird das Dublin-Verfahren kritisiert?
Das Dublin-Verfahren wird vor allem aufgrund der unterschiedlichen Verteilungslast zwischen den süd- und mittel- bzw. nordeuropäischen Ländern kritisiert. Aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen sind Alternativen und Ergänzungen im Rahmen der Flüchtlingspolitik im Gespräch.