Was regelt das Dubliner Abkommen?

Was regelt das Dubliner Abkommen?

Das D. ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der regelt, welcher Staat für die Prüfung eines in der EU gestellten Asylantrags zuständig ist. Er trat am 1.9.1997 in Kraft und wurde am 17.3

Was ist das Dublin-Verfahren einfach erklärt?

Das Dublin-Verfahren ist ein zentraler Bestandteil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). In dem Verfahren wird anhand objektiver Kriterien festgestellt, welcher europäische Mitgliedsstaat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist.

Welches Ziel verfolgt das Dublin-verfahren?

Ziel des Dubliner Übereinkommens und seiner Nachfolgeregelungen ist, dass Geflüchtete nur in einem Staat einen Asylantrag stellen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn unbegleitete minderjährige Flüchtende einreisen, deren Familien in einem weiteren Dublin-Staat leben.

Was ist ein sicheres Herkunftsland?

Als sicheren Herkunftsstaat definiert das Gesetz Länder, von denen sich aufgrund des demokratischen Systems und der allgemeinen politischen Lage davon ausgegangen werden kann, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung …

Was versteht man unter der drittstaatenregelung?

Die Drittstaatenregelung ist eine Regelung im Asylrecht, nach der Personen, die im Ursprungsstaat zwar politisch verfolgt wurden, aber über einen für sie sicheren Drittstaat einreisen, nicht das Recht auf Asyl wegen politischer Verfolgung geltend machen dürfen.

Wie lange dauert Dublin verfahren?

Sobald die Zustimmung (oder Zustimmungsfiktion) vorliegt, hat Deutschland in der Regel sechs Monate Zeit für die Überstellung der Person in den anderen Dublin-Staat. Wird diese Frist nicht eingehalten, geht die Zuständigkeit auf Deutschland über.

Ist die Elfenbeinküste ein sicheres Herkunftsland?

Am 18. Januar 2019 beschloss der Deutsche Bundestag die Einstufung Algeriens, Tunesiens, Marokkos und Georgiens als sichere Herkunftsstaaten. Als weitere Sichere Herkunftsstaaten sollen Marokko, Algerien, Tunesien, Georgien, Armenien, Gambia und Elfenbeinküste eingestuft werden.

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