Was regelt das MiLoG?

Was regelt das MiLoG?

Nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) gilt in Deutschland ein flächendeckender allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer und für die meisten Praktikanten in Höhe von 9,60 € brutto je Zeitstunde. Das MiLoG wurde durch Artikel 1 des Tarifautonomiestärkungsgesetzes vom 11. August 2014 eingeführt.

Wo steht das mindestlohngesetz?

MiLoG – Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns.

Was gehört alles in den Mindestlohn?

Was zählt zum gesetzlichen Mindestlohn?

  • Sonn- und Feiertagszuschläge.
  • Zulagen für geleistete Überstunden.
  • Vertraglich vereinbarte Umsatzbeteiligungen.
  • Akkord- oder Leistungsprämien.
  • Gefahrenzulagen.
  • Schichtzulagen.
  • Nachtzuschläge (sofern diese nicht durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) vorgeschrieben sind)

Wo gibt es noch keinen Mindestlohn?

Wer erhält keinen gesetzlichen Mindestlohn? Unter anderem sind Auszubildende, Pflichtpraktikanten, Freiberufler, Selbstständige, Langzeitarbeitslose, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung und Mitarbeiter, die ehrenamtlich tätig sind, vom gesetzlichen Mindestlohn ausgeschlossen.

Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde?

Seit 1. Januar 2021 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 9,50 Euro brutto pro Stunde. Bis 1. Juli 2022 wird er auf 10,45 Euro erhöht.

Was sind die Mindestlöhne für Branchen mit Mindestlohn?

Branchen mit Mindestlöhnen. Vom 01.01.2019 bis 31.03.2019 gab es keinen allgemeinverbindlichen Mindestlohn. Ab 01.04.2019 bis 31.12.2019 gilt bundesweit ein Mindestlohn 1 in Höhe von 15,72 Euro beziehungsweise ein Mindestlohns 2 (mit Qualifikation nach Anlage des Tarifvertrages) in Höhe von 15,79 Euro je Zeitstunde.

Was sind die Mindestlöhne für Beschäftigte im pädagogischen Bereich?

Branchen mit Mindestlöhnen. Ab 01.04.2019 bis 31.12.2019 gilt bundesweit ein Mindestlohn 1 in Höhe von 15,72 Euro beziehungsweise ein Mindestlohns 2 (mit Qualifikation nach Anlage des Tarifvertrages) in Höhe von 15,79 Euro je Zeitstunde. Der Tarifvertrag gilt für Beschäftigte im pädagogischen Bereich.

Was ist der Mindestlohn für Teilzeitbeschäftigte?

Vor allem der Mindeststundenlohn kann für Teilzeitbeschäftigte relevant sein. Zur Berechnung vom Mindestlohn müssen die durchschnittlichen Arbeitsstunden hinzugezogen und mit den gesetzlichen 9,60 € (Stand Juli 2021) multipliziert werden. Anhand dessen ergibt sich für eine 40-Stunden-Woche ein Monatsgehalt von 1.664,00 Euro.

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