Was regelt das SGB 6?
Das Sechste Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (kurz: „SGB VI“) regelt in sechs Kapiteln und mehr als 300 Paragraphen, wer in der gesetzlichen Rentenversicherung (GKV) versichert ist, welche (Renten-)Leistungen die GKV erbringt, wie sie organisiert ist und wie die nötigen finanziellen Mittel …
Wer regelt die Rente?
Zuständig für die allgemeine Rentenver sicherung sind die Regionalträger (zum Beispiel Deut sche Rentenversicherung Westfalen), die Deutsche Rentenversiche rung Bund sowie die Deutsche Renten versicherung KnappschaftBahnSee.
Was sind die Voraussetzungen für die Regelaltersrente ohne Abschläge?
Aussschlaggebend für den Zeitpunkt des Rentenantrags sind meistens die bereits erworbenen Rentenansprüche, der Gesundheitszustand, sowie die private und berufliche Situation. Die Altersgrenze für die Regelaltersrente ohne Abschläge wird bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben.
Was ist der erste Jahrgang der Regelaltersrente?
Der Jahrgang 1964 ist der erste Jahrgang, bei dem die Altersgrenze für die Regelaltersrente um 24 Monate auf das 67. Lebensjahr angehoben ist. Die Regelaltersrente kann dieser Jahrgang somit erst im Jahr 2031 in Anspruch nehmen. Ausführliche Informationen zur Altersrente und der schrittweisen Erhöhung Ihres Renteneintrittsalters finden Sie in
Was ist der Zugangsfaktor bei ihrer Rentenberechnung?
Zugangsfaktor Hiermit werden Zu- und Abschläge bei Ihrer Rentenberechnung berechnet. Abschläge fallen an, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen. Zuschläge, wenn Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Ohne Zu- oder Abschläge beträgt der Wert 1,0.
Was ist das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente?
Das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wird stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben, wenn Sie zwischen 1949 und 1963 geboren sind. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.