Was regelt das strafvollzugsgesetz?

Was regelt das strafvollzugsgesetz?

Die deutschen Strafvollzugsgesetze regeln den Vollzug der Jugendstrafe, der Freiheitsstrafe sowie den Vollzug der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung.

Wann darf inhaftierter telefonieren?

Es ermöglicht Gefangenen in den Hafträumen mittels dort angebrachter Apparate selbst anzurufen, sofern keine Beschränkungen oder Sicherheitsbedenken entgegen stehen. Telefonate können überwacht werden. Bei Untersuchungsgefangenen können Gericht oder Staatsanwaltschaft eine Gesprächskontrolle anordnen.

Hat jedes Bundesland sein eigenes Strafvollzugsgesetz?

Aufgrund der Föderalismusreform regelt jedes Bundesland seinen Strafvollzug selbst. Teilweise wird der Jugendstrafvollzug durch ein eigenes Gesetz geregelt. Wenn nur ein Gesetz aufgeführt ist, ist der Vollzug von Jugendstrafen in diesem einen Gesetz mitgeregelt.

Was darf der Gefangene außerhalb des Haftraums tun?

Soweit nichts anderes angeordnet wird, darf der Gefangene in dieser Zeit nicht an Maßnahmen außerhalb des Haftraums teilnehmen, den Raum nicht mit eigenen Gegenständen ausstatten, kein Fernsehen empfangen und nicht einkaufen. Gegenstände für die Freizeitbeschäftigung mit Ausnahme des Lesestoffs sind nicht zugelassen.

Wie kann der Gefangene Telefongespräche führen?

Den Gefangenen kann gestattet werden, auf eigene Kosten Telefongespräche zu führen. Dabei hat er die Telefoneinrichtung der Anstalt zu benutzen, der Besitz und die Benutzung von Mobiltelefonen sind verboten. Die Gefangenen haben ferner das Recht, auf eigene Kosten Schreiben abzusenden und zu empfangen.

Wie dürfen die Gefangenen Zeitungen und Zeitschriften beziehen?

Die Gefangenen dürfen auf eigene Kosten Zeitungen und Zeitschriften in angemessenem Umfang durch Vermittlung der Anstalt beziehen. Diese hat den Gefangenen auch Zugang zum Rundfunk zu ermöglichen. Insoweit sind grundsätzlich auch eigene Hörfunk- und Fernsehgeräte der Gefangenen in den Hafträumen zugelassen. Dürfen Gefangene Besuch empfangen?

Was ist die Wahlbeteiligung der Gefangenen?

Die Wahlbeteiligung ist jedoch zumeist sehr gering. Ab Anfang der Siebziger Jahre änderte sich auch der Rest. Als Vollzugsziel trat die Resozialisierung in den Vordergrund, also das Ziel, dass der Gefangene nach seiner Entlassung ein selbständiges Leben in der Gesellschaft ohne Straftaten führen kann.

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