Was regelt das Versicherungsvertragsgesetz?
Das Versicherungsaufsichtsgesetz regelt die Aufsicht des Bundes über Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittler. Es bezweckt insbesondere den Schutz der Versicherten vor den Insolvenzrisiken der Versicherungsunternehmen und vor Missbräuchen.
Wann gilt das VVG?
Grundsatz: Für vor dem 1. Januar 2008 geschlossene Altverträge gilt das neue VVG grundsätzlich erst nach Ablauf einer Übergangsfrist ab dem 1. Januar 2009. Diese Übergangsfrist erhalten die Versicherer, um die Versicherungsbedingungen der Altverträge an die neue Gesetzeslage anzupassen.
Welches sind die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers?
Der Versicherungsnehmer ist vertraglich dazu verpflichtet, die festgelegten Beiträge zu zahlen. Zu seinen Verpflichtungen wiederum gehört es, für die Einhaltung der vertraglich festgelegten Obliegenheiten zu sorgen. Zu diesen Obliegenheiten gehören beispielsweise korrekte Angaben bei einer Gesundheitsprüfung.
Wie ist das VVG aufgebaut?
Das VVG setzt sich aus drei Teilen, zehn Kapiteln und insgesamt 216 Paragrafen zusammen: Teil 1: Allgemeiner Teil (§§ 1–99), besteht aus zwei Kapiteln: Kapitel 1: Vorschriften für alle Versicherungszweige (§§ 1–73) Kapitel 2: Schadensversicherung (§§ 74–99)
Wie funktioniert der Versicherungsschein mit der Versicherungspolice?
Mit dem Versicherungsschein können Versicherungsnehmer somit nachweisen, dass sie eine entsprechende Versicherung besitzen. Die Funktion der Versicherungspolice geht jedoch noch über den reinen Nachweis hinaus. So werden in der Police alle Leistungen der Versicherung sowie die AGB des Versicherungsnehmers genau spezifiziert.
Was ist eine Versicherungspolice?
Diese wird auch Versicherungsschein genannt, welcher den Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung darstellt und alle wichtigen Vertragsinhalte zusammenfasst. Regelungen zur Versicherungspolice (also zum Versicherungsschein) an sich finden sich in § 3 VVG. Eine Legal definition besteht jedoch nicht.
Welche Regelungen gibt es in der Versicherungspolice?
AGB: Die Versicherungspolice enthält immer auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in welchen zum Beispiel Hinweise zu Kündigungsfristen zu finden sind. Sonderregelungen: Gibt es gesonderte Regelungen, die über die herkömmlichen Leistungen des Vertrags hinausgehen, müssen diese ebenfalls in der Police erfasst werden.
Wie kann die Versicherungspolice ausgestaltet werden?
In Ausnahmefällen kann die Versicherungspolice aber auch als Order- oder echtes Inhaberpapier ausgestaltet werden, etwa in der in der Transport- und Seeversicherung. Dieser Weg erleichtert die Übertragung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag (vgl. dazu §§ 363, 784 HGB [Handelsgesetzbuch]).