Was regelt der Verlagsvertrag?

Was regelt der Verlagsvertrag?

Der Verlagsvertrag regelt die Verwertung von Werken der Literatur und Musik. Üblicherweise werden dabei zwischen dem Verfasser (Autor, Komponist etc.) und dem Verleger individuelle Vereinbarungen getroffen. Darin übernimmt der Verfasser die Pflicht, dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung zu überlassen.

Ist die Unterschrift rechtsverbindlich und zulässig?

Rechtsverbindlich und zulässig ist die Unterschrift mit einem Pseudonym, sofern die als Aussteller in Betracht kommende Person ohne Zweifel feststeht, oder mit einem Teil eines Doppelnamens. Wird mit dem Künstlernamen unterschrieben, so ist damit der gesetzlichen Schriftform genügt und die Eigenhändigkeit gewahrt.

Wann ist die Unterschrift notwendig?

Unterschrift unter den Vertrag – wann ist die Schriftform notwendig? Einer der häufigsten Rechtsirrtümer ist der, dass ein wirksamer Vertrag immer die Unterschrift von beiden Seiten benötigt. Um jedoch einen wirksamen Vertrag abzuschließen, benötigt man gar nicht so viel.

Warum muss die Unterschrift abgekürzt werden?

Daher muss nach Ansicht der Rechtslehre und der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Unterschrift den vollen Familiennamen aufweisen. Abgekürzt werden dürfen lediglich Vor- und Zwischennamen. Die Unterschrift ist auch vom Namenskürzel – den bloßen Initialen – abzugrenzen, welches den Anforderungen einer Unterschrift nicht genügt.

Was ist der Verlagsvertrag für musikalische Werke?

Soweit der Verlagsvertrag die Verwertung eines literarischen Werkes regelt, spricht man teilweise auch vom Literaturverlagsvertrag. Den Verlagstvertrag über die Verwertung eines musikalischen Werkes nennt man teilweise auch Musikverlagsvertrag.

Ist der Verleger verpflichtet das Werk zu drucken und zu verbreiten?

Im Gegenzug wird der Verleger verpflichtet, das Werk zu drucken und zu vertreiben (juristisch: zu vervielfältigen und zu verbreiten), § 1 Verlagsgesetz (VerlG). Der Autor überträgt seine Rechte, entledigt sich aber – zumindest beim klassischen Verlagsvertrag – der wirtschaftlichen Risiken, die mit der Publikation einhergehen.

Was sollte der Autor bei den verlagspflichten beachten?

Der Autor sollte bei den Verlagspflichten weiter darauf achten, dass er entsprechende Informations- und Mitbestimmungsrechte erhält, beispielsweise für einen geänderten Erscheinungstermin oder für nachträgliche Änderungen bezüglich der Erscheinungsform des Werkes. Auch sollte der Autor über erfolgte Verwertungen, informiert wird.

Welche Vereinbarungen werden zwischen dem Verfasser und dem Verleger getroffen?

Üblicherweise werden dabei zwischen dem Verfasser (Autor, Komponist etc.) und dem Verleger individuelle Vereinbarungen getroffen. Darin übernimmt der Verfasser die Pflicht, dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung zu überlassen.

Wie nennt man den Verlagsvertrag über die Verwertung eines musikalischen Werkes?

Den Verlagstvertrag über die Verwertung eines musikalischen Werkes nennt man teilweise auch Musikverlagsvertrag. Durch den Verlagsvertrag „wird der Verfasser verpflichtet, dem Verleger das Werk zur Vervielfältigung und Verbreitung für eigene Rechnung zu überlassen.

Wie verpflichtet sich der Verleger zur Honorarzahlung?

Der Verleger verpflichtet sich zur Honorarzahlung und zur tatsächlichen Verwertung des Werkes. Soweit im Vertrag keine oder unvollständige individuelle Regelungen getroffen sind, findet ergänzend das Verlagsgesetz Anwendung. Gegenstand des Verlagsvertrages sind Werke der Literatur oder der Tonkunst.

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