Was regelt die Aufsichtspflicht?
Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Personensorge, die nach §1631 BGB allgemein die Pflicht und das Recht der Eltern umfasst, das Kind zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen.
Wie kann ich die Aufsichtspflicht verletzen?
Kommt es aufgrund einer Verletzung der Aufsichtspflicht etwa zu Beschädigungen des Eigentums Dritter, haften Kinder normalerweise nicht selbst – und auch ihre Eltern können nur dann haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ist das der Fall, hilft die Privathaftpflichtversicherung.
Was ist Delegation der Aufsichtspflicht?
Entstehung und Delegation der Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht ist primär eine Pflicht der Eltern. Wer die ihm obliegende Aufsichtspflicht an andere delegiert (Träger, Leitung, Praxisanleiter/in), muss sicherstellen, dass diese Person für die konkreten Aufgaben der Aufsichtsführung geeignet ist.
Was verlangt die elterliche Aufsichtspflicht?
Die elterliche Aufsichtspflicht betrifft die Sorge für das Kind und dessen Vermögen bis zur Volljährigkeit, also dem 18. Geburtstag. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist festgehalten, dass Eltern ihren Schutzbefohlenen gegenüber in der Pflicht stehen, sie zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen.
Ist die Aufsichtspflicht für alle Kinder gleich?
So kann von einer Mutter, die fünf minderjährige Kinder hat, nicht das gleiche Maß an Aufsicht erwartet und gefordert werden wie von einer Mutter mit einem Kind; allerdings dürften die Maßstäbe bei Tagesmüttern hier enger sein, da sie grundsätzlich selbst entscheiden, wie viele Kinder sie in Kindertagespflege aufnehmen …
Was ist eine Aufsichtspflichtige Person?
Eine Person ist aufsichtspflichtig, wenn ihm Minderjährige oder Volljährige, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands beaufsichtigt werden müssen, zur Erziehung oder Betreuung anvertraut sind.
Was ist eine gesetzliche und was ist eine vertragliche Aufsichtspflicht?
Die Aufsichtspflicht ist eine vertragliche oder gesetzliche Regelung zwischen dem Aufsichtspflichtigen und dem Aufsichtsbefohlenen. Dabei obliegt dem Aufsichtspflichtigen das Personensorgerecht. Im Versicherungswesen wird der Begriff häufig in Verbindung mit der Haftpflichtversicherung erwähnt.