Was regelt die Heizkostenverordnung?
Die Heizkostenverordnung*, kurz HeizkostenV, ist eine seit 1981 geltende deutsche Rechtsverordnung, die die Abrechnung von Warmwasser und Heizkosten im Miet- und Wohnungseigentümerverhältnis bei Zentralheizungen regelt.
Wann ist die Heizkostenverordnung anzuwenden?
Die Heizkostenverordnung ist in ihrer jetzigen Fassung am 1. Januar 2009 in Kraft getreten. Das Ziel der Heizkostenverordnung ist es, den Energieverbrauch zu senken und zwar ohne den Wohnkomforts einzuschränken. Grundsätzlich kann die Heizkostenverordnung nur dann gelten, wenn es auch etwas zu verteilen gibt.
Wann gilt Heizkostenverordnung nicht?
Wann die Heizkostenverordnung nicht greift Weiterhin müssen in Wohnungen mit Gasthermen keine Zähler installiert werden. Bei Zweifamilienhäusern, die von einem Mieter und dem Vermieter bewohnt werden, greift die Heizkostenverordnung ebenfalls nicht, wodurch eine verbrauchsabhängige Abrechnung nicht notwendig ist.
Wie wird eine erdwärmeheizung abgerechnet?
Heizkostenabrechnung: Messtechnik für Verbrauchserfassung bei Wärmepumpe. Laut Heizkostenverordnung dürfen nur tatsächlich entstandene Kosten auf die Verbraucher umgelegt werden. In einem ersten Schritt gilt es also, den Energieverbrauch der Wärmepumpenanlage separat und nachweisbar zu messen.
Was verbraucht eine Erdwärmepumpe im Jahr?
Die Stromkosten durch den Wärmepumpen Stromverbrauch
Art der Wärmepumpe | Jährliche Stromkosten (für Heizung und Warmwasser) |
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Art der WärmepumpeErdwärmepumpe | Jährliche Stromkosten (für Heizung und Warmwasser)2.552 kWh/Jahr * 21 Cent/kWh = 53.592 Cent = 535,92 Euro |
Wie viel Strom braucht eine erdwärmeheizung?
Der Stromverbrauch einer Erdwärmepumpe hängt stark von ihrer Leistung ab. Geht man zum Beispiel von einer Wärmepumpe mit 12 Kilowatt (kW) Leistung aus, so dürfte der zu erwartende jährliche Stromverbrauch bei einer Wohnfläche von rund 100 Quadratmetern (qm) zwischen 6.000 und 6.500 kWh liegen.