Was regelt eine Dienstvereinbarung?
In einer Dienstvereinbarung wird eine generelle Regelung für einen ganz bestimmten Sachverhalt zwischen Personalrat und Dienststelle vereinbart. Es wird die Rechtsbeziehung zwischen der Dienststelle und den Beschäftigten oder im geregelten Anwendungsbereich die Handhabung innerdienstlicher Angelegenheiten geregelt.
Für wen gilt eine Dienstvereinbarung?
Grundsätzlich gilt die Betriebsvereinbarung zunächst für alle Arbeitnehmer eines Betriebs, für den die Betriebsvereinbarung abgeschlossen wurde (=Geltungsbereich). Hierbei ist es auch unerheblich, ob der Arbeitnehmer den jeweiligen Betriebsrat selbst gewählt hat oder nicht.
Wer erstellt eine Dienstvereinbarung?
Gemäß § 77 Abs. 2 BetrVG sind Betriebsvereinbarungen von Betriebsrat und Arbeitgeber gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen.
Wie erstelle ich eine Dienstvereinbarung?
Dienstvereinbarungen sind schriftlich niederzulegen und von beiden Seiten zu unterzeichnen (§ 73 Abs. 1 Satz 2 BPersVG). Die Unterzeichnung erfolgt durch die Dienststellenleitung und durch den Vorsitzenden des Personalrats. Das hat jeweils auf derselben Urkunde (Ausfertigung) zu geschehen.
Ist eine Dienstanweisung Mitbestimmungspflichtig?
Der Arbeitgeber bestimmt, wie welche Arbeit auszuführen ist. Anweisungen, die rein die Arbeitsausführung betreffen, fallen unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Hier hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht. Anders, wenn es um Ordnungsregeln im Betrieb geht (§ 87 Abs.
Was ist eine Dienstvereinbarung und für wen gilt sie?
Eine Dienstvereinbarung ist ein Vertrag, der im öffentlichen Dienst zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat, also der Vertretung der Beschäftigten in der jeweiligen Dienststelle, abgeschlossen werden kann.
Wer schließt Betriebsvereinbarungen bzw dienstvereinbarungen ab?
Dienstvereinbarungen kommen durch übereinstimmende Beschlüsse von Dienststellenleitung und Personalrat zustande. Um wirksam zu sein, müssen Dienstvereinbarungen schriftlich niedergelegt und vom Dienststellenleiter und dem/der Personalratsvorsitzenden auf einer Urkunde unterzeichnet werden.
Wer verfasst Betriebsvereinbarungen?
Wichtig: Betriebsvereinbarungen sind von Arbeitgeber und Betriebsrat gemeinsam zu beschließen und schriftlich niederzulegen.
Was ist eine dienstvereinbarung und für wen gilt sie?