Was regelt REACH?
REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Die Verordnung vereinheitlicht das Chemikalienrecht europaweit und erhöht den Wissensstand über Gefahren und Risiken, die von Chemikalien ausgehen können.
Was macht die ECHA?
Wir sind die Europäische Chemikalienagentur, eine Agentur der EU. Wir setzen die Rechtsvorschriften der EU zu Chemikalien zum Schutz Ihrer Gesundheit und der Umwelt um.
Welche Produkte fallen unter REACH?
Für folgende Stoffe gelten laut REACH Sonderbestimmungen, sie sind aber von einer Registrierung nicht ausgenommen:
- Nanopartikel.
- Nicht gefährliche Stoffe und nicht eingestufte Stoffe.
- Stoffe in Kosmetika.
- Lebensmittelkontaktmaterialien.
- Kraftstoffe.
Wer braucht REACH?
REACH-Pflicht Registrierung Die Registrierungspflicht gilt für jedes Unternehmen mit Sitz in der EU, das einen chemischen Stoff in einer Menge von einer Jahrestonne oder mehr herstellt oder in die EU importiert.
Wen betrifft REACH überhaupt?
Vom Anwendungsbereich der REACH-Verordnung sind betroffen: Hersteller und Importeure von Stoffen als solche, Stoffen in Gemischen und in Erzeugnissen (als Hersteller vornehmlich die chem.
Wann ist REACH notwendig?
Wichtig: Wer nach dem 1.6
Was regelt das Chemikaliengesetz?
Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Gemische zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen.
Wer muss eine REACH Erklärung abgeben?
Was muss ich tun? Nach Artikel 33 der REACH-Verordnung soll jeder Lieferant eines Erzeugnisses darüber informieren, wenn besonders besorgniserregende Stoffe (sog. SVHC – Substances of Very High Concern) über 0,1 % (Massenprozent) im Erzeugnis enthalten sind.
Was fällt nicht unter REACH?
Darunter fallen Stoffe, die in Deutschland hergestellt aber nicht in der EU vermarktet wurden ( z. B. ausschließlicher Export in Nicht- EU -Länder oder standortinterne Zwischenprodukte). Diese Mitteilungen sind nicht von Artikel 24 der REACH -Verordnung abgedeckt.
Was sind Erzeugnisse nach REACH?
Laut Artikel 3 (3) REACH-Verordnung ist ein Erzeugnis ein Gegenstand, der bei der Herstellung eine spezifische Form, Oberfläche oder Gestalt erhält, die in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung seine Funktion bestimmt.
Wer unterliegt der REACH-Verordnung?
Hersteller ist im Sinne der REACH-Verordnung jede natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Europäischen Union, die einen Stoff herstellt. Hersteller unterliegen der Registrierungspflicht und der Informationspflicht, der Meldepflicht und ggf. der Zulassungspflicht.
Wann ist ein Produkt REACH konform?
Als REACH-konform gelten Produkte und Erzeugnisse, die alle Bedingungen der EU-Chemikalienverordnung erfüllen.