FAQ

Was sage ich bei Gehaltsvorstellung?

Was sage ich bei Gehaltsvorstellung?

Den Gehaltswunsch können Sie, wie auch bei der Bewerbung, über zwei verschiedene Wege ausdrücken: Fixe Gehaltsangabe: „Meinen beruflichen Qualifikationen entsprechend empfinde ich ein Gehalt von 55.000 Euro/Jahr als angemessen. Gehaltsspanne: „Meine Gehaltsvorstellungen liegen zwischen 50.000 und 55.000 Euro pro Jahr.

Warum bewirbt man sich auf eine andere Stelle?

Gute Gründe für einen Jobwechsel ✓„Ich möchte mich fachlich weiterentwickeln“: In manchen Jobs ist irgendwann das Limit erreicht, an dem man nichts Neues mehr lernt. Um Ihren eigenen beruflichen Bereich auszubauen und sich zusätzliche fachliche Qualifikationen anzueignen, kann ein neuer Job genau das Richtige sein.

Warum woanders bewerben?

Mit ihnen lässt sich fast jeder Jobwechsel begründen:

  1. Sie möchten sich beruflich weiterentwickeln.
  2. Sie suchen neue Herausforderungen.
  3. Sie wollen Ihr Kompetenzfeld erweitern.
  4. Sie möchten sich aus familiären Gründen verändern.
  5. Sie möchten internationaler arbeiten.
  6. Sie suchen eine andere Arbeitsumgebung.

Ist die Bewerbung in einem anderen Betrieb ein Kündigungsgrund?

Eine Bewerbung bei einem anderen Arbeitgeber ist per se KEIN Kündigungsgrund. Juristen sprechen vom sogenannten Abkehrwillen. Damit ist gemeint, dass der Beschäftigte den Wunsch hat, das Unternehmen zu verlassen und den Arbeitgeberwechsel (oder den Wechsel in die Selbstständigkeit) aktiv vorbereitet.

Welchen Kündigungsgrund angeben?

Gesetzlich sind Sie nicht verpflichtet, bereits im Kündigungsschreiben einen Kündigungsgrund anzugeben. §t für die Kündigung lediglich Schriftform vor, nur auf Nachfrage und auch nur in Fällen einer fristlosen Kündigung müssen Gründe genannt werden, § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB.

Was darf man alles über die Arbeit erzählen?

Plaudertaschen aufgepasst: Zu offen darf man über seinen Job nicht sprechen. Worüber man reden darf ohne Ärger mit dem Chef zu riskieren – und worüber nicht. Wenn Mitarbeiter von ihrem Job erzählen, ist das nicht immer ihrem Arbeitgeber recht. In manchen Dingen sind Arbeitnehmer sogar zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Was gilt als Betriebsgeheimnis?

Bis vor Kurzem wurde grundsätzlich zwischen Betriebsgeheimnissen und Geschäftsgeheimnissen unterschieden. Betriebsgeheimnisse waren danach etwa technische Daten, Erfindungen, bestimmte Verfahrensmethode oder Produktionsunterlagen. Auch Rezepturen, etwa von Getränken, gelten als Betriebsgeheimnis.

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