FAQ

Was sagt der Substanzwert aus?

Was sagt der Substanzwert aus?

Die Substanzwert-Methode bewertet alle Vermögenswerte eines Unternehmens. Der Brutto-Substanzwert entspricht der Bilanzsumme, bereinigt um die stillen Reserven (addiert) und die latenten Steuern (subtrahiert). Für die Bewertung eines Unternehmens spielt deshalb auch die Ertragskraft eine wichtige Rolle.

Was ist der Substanzwert einer Aktie?

Wer Aktien kauft, wird damit zum Miteigentümer eines Unternehmens. Der Substanzwert ergibt sich im einfachsten Fall aus dem Wert aller Vermögensgegenstände, die ein Unternehmen besitzt, abzüglich aller Schulden.

Kann der Substanzwert negativ sein?

Der gemeine Wert nicht notierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft kann aufgrund der Haftungsbeschränkung des Gesellschafters nicht negativ sein, auch wenn der Wert des Betriebsvermögens der Gesellschaft, der sich aus einem Gutachten, nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren oder als Substanzwert ergibt, negativ …

Welche Zahlen werden bei der so genannten Substanzwertmethode erfasst?

Hierzu zählen z.B. der Geschäfts- und Firmenwert (Goodwill), die Managementqualität, selbst erstellte Patente, Markenwerte oder auch der Kundenstamm.

Was ist der Kapitalisierungssatz?

Der Kapitalisierungssatz (KZS) ist der Zinssatz, welcher zur Ermittlung des Ertragswertes angewandt wird. Der KZS muss im konkreten Einzelfall ermittelt bzw. errechnet werden.

Wie bewertet man eine Aktie?

Zur Berechnung des KBV teilen die Anleger den Kurs einer Aktie durch ihren Buchwert. Der Buchwert ist das Eigenkapital einer Firma, geteilt durch die Anzahl der ausgegebenen Aktien, auch als Marktkapitalisierung bezeichnet.

Kann ein Unternehmenswert negativ sein?

Ein negativer Firmenwert bedeutet meist negative künftige Ertragsaussichten des Unternehmens. Der Badwill kann aber auch ein „Lucky Buy“ sein. Das bedeutet, dass er ein besonders günstiger Kauf ist.

Wann kommt der Substanzwert als Mindestwert in Betracht?

Der Substanzwert ist als Mindestwert anzusetzen, wenn die Bewertung anhand eines Gutachtens oder nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren erfolgt. Bei der Ableitung aus Verkäufen ist der Mindestwert nicht zu prüfen, vgl. auch R B 11.5 Abs. 1 Satz 2 ErbStR.

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