Was sagt die GHS Verordnung aus?
Das GHS ist eine Empfehlung der UN. In der EU ist GHS durch die „CLP-Verordnung“2 (Classification, Labelling and Packaging) zur Ein stufung, Kenn- zeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen3 umgesetzt. Diese Verordnung gilt in Österreich sowie allen anderen Staaten der EU direkt und ist damit geltendes Recht.
Welche Vorteile bietet die GHS Kennzeichnung von Gefahrstoffen?
Durch eine global gültige Einstufungsmethode mit einheitlichen Gefahren-Piktogrammen und Texten sollen die Gefahren für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bei Herstellung, Transport und Verwendung von Chemikalien bzw. Gefahrstoffen weltweit minimiert werden.
Was bedeuten die gefahrenpiktogramme?
Gefahrenpiktogramme vermitteln Informationen über Gefahren, die von gefährlichen Stoffen, Gemischen sowie Erzeugnissen mit Explosivstoff ausgehen. Signalwörter geben das Ausmaß der Gefahr an. Vergleichbar mit den Gefahren- und Sicherheitshinweisen haben die Gefahrenpiktogramme eine Kodierung.
Was ist der Aufbau des GHS?
Aufbau des GHS. Für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien nach GHS werden die intrinsischen Eigenschaften der Stoffe und Gemische herangezogen. Es wird grundsätzlich zwischen physikalischen Gefahren, Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren unterschieden.
Welche Gefahrenklassen gibt es im GHS?
Die Art der Gefahr wird durch die Gefahrenklassen beschrieben. Diese sind in der Regel in Gefahrenkategorien unterteilt, welche Ausdruck der Stärke der Gefährlichkeit sind. Insgesamt umfasst das GHS 16 Klassen für physikalisch-chemische Gefahren, zehn Klassen für Gesundheitsgefahren und eine Gefahrenklasse für die aquatische Umwelt.
Wie ist die Einstufung von Chemikalien nach GHS?
Für die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien nach GHS werden die intrinsischen Eigenschaften der Stoffe und Gemische herangezogen. Es wird grundsätzlich zwischen physikalischen Gefahren, Gesundheitsgefahren und Umweltgefahren unterschieden.
Welche Gefahren sind in der GHS geregelt?
Wie im bisherigen europäischen Chemikalienrecht gibt es unter GHS Regelungen für diese vier Bereiche: Die physikalisch-chemischen Gefahren werden nach GHS in diese Gefahrenklassen eingeteilt: Damit erweitert sich der bisherige Eigenschaftsumfang von bisher fünf Stoffgruppen (E, O, F+, F und R 10) auf nunmehr 16.