Was sind Abschreibungen auf immaterielle Vermogensgegenstande?

Was sind Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände?

Planmäßige Abschreibung In der Regel unterliegen immaterielle Vermögensgegenstände einer begrenzten Nutzungsdauer (z.B. Patentlaufzeit, beschränkte Nutzungsdauer für Software) und werden somit planmäßig abgeschrieben. Manche wie z.B. ein Domain-Name sind auch nicht abnutzbar. Die ab 2016 gültige Regelung des § 253 Abs.

Wird immaterielles Anlagevermögen abgeschrieben?

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens darf in der Handelsbilanz kein Aktivposten angesetzt werden.

Was sind Beispiele für immaterielle Vermögenswerte?

Beispiele für immaterielle Vermögenswerte sind in § 266 HGB beschrieben. Es werden genannt: der Geschäfts- bzw. Firmenwert, erfassbare Rechte und Werte, einschließlich geleisteter Anzahlungen. Konkret sind darunter Patente, Urheberrechte, Nutzungsrechte, selbst entwickelte Software oder Konzessionen zu verstehen.

Was ist ein Vermögenswert?

Ein Vermögenswert ist ein Gut, welches sowohl materiell als auch immateriell sein kann. Diesem kann ein Wert zugeschrieben werden. Zum einen kann der Vermögenswert ein Sachwert, wie z.B. eine Maschine, zum anderen aber kann er auch ein Finanzwert, wie bspw.

Wie lässt sich ein immaterieller Vermögenswert von einem Unternehmenswert abgrenzen?

Somit lässt sich ein immaterieller Vermögenswert von einem Geschäfts- oder Firmenwert, der im Rahmen eines Unternehmenserwerbs der Unternehmung oder im Falle eines Konzerns dem Konzernvermögen zugeflossen ist, abgrenzen, womit die Identifizierbarkeit dem Kriterium der Greifbarkeit nach deutschem Bilanzrecht entspricht.

Was ist künftiger wirtschaftlicher Nutzen von immateriellen Vermögenswerten?

Ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen eines immateriellen Vermögenswerts kann sich u.a. aus Erlösen aus dem Verkauf von Produkten oder der Dienstleistungserbringung oder aus Kosteneinsparungen ergeben (IAS 38.17). 3. Ansatz und Bewertung: Der Ansatz eines Postens als immateriellen Vermögenswert verlangt die Erfüllung der Definitionskriterien (vgl.

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