Was sind Achtenswerte Gründe?
Gemäss Art. 30 Abs. 1 ZGB kann einer Person die Änderung des Vor- und Familiennamens bewilligt werden, wenn achtenswerte Gründe vorliegen. Achtenswerte Gründe liegen dann vor, wenn der Name seinem Träger Nachteile oder Unannehmlichkeiten bereitet und sein Fortkommen einschränkt.
Was ist ein wichtiger Grund für eine Vornamensänderung?
Wie kann der Vorname geändert werden? Wie beim Nachnamen ist auch beim Vornamen eine Verwechslungsgefahr ein wichtiger Grund. Hierzu muss der Vorname aber im näheren Umfeld des Antragstellers nachweislich häufig vorkommen. Ruft ein Vorname ungewollte negative Assoziationen hervor, kann eine Änderung beantragt werden.
Was sind triftige Gründe für eine Namensänderung?
Triftige Gründe in diesem Sinne können der unbekannte Aufenthalt des leiblichen Vaters sein, die drohende psychische Destabilisierung des Kindes wegen nachweislich mit dem Namen zusammenhängender Loyalitätskonflikte oder allgemein, wenn zum leiblichen Vater keinerlei tatsächliche Beziehung mehr besteht ( …
Kann ich meinen Familiennamen ändern lassen?
Möchten Sie zum Beispiel von Ihrem jetzigen Familiennamen zu Ihrem Ledignamen zurückkehren, können Sie diese Änderung ohne Angabe von Gründen auf dem Zivilstandsamt vornehmen lassen. Erfahren Sie hier, wie und in welchen Fällen Sie Ihren Familiennamen durch eine Namenserklärung wechseln können.
Wer entscheidet über Namensänderung?
Für diese Form der Namensänderung ist meist das Bürgeramt oder Standesamt am Wohnsitz der antragstellenden Person zuständig. Entscheidend ist: Es muss einen wichtigen Grund für den Namenswechsel geben.
Kann das Kind nach der Scheidung den Namen der Mutter annehmen?
Auch wenn die Mutter eine Namensänderung nach der Scheidung durchführen lässt, bekommt das Kind keinen anderen Familiennamen. Das Kind kann nach der Scheidung seiner Eltern also z. B. nicht den Geburtsnamen der Mutter annehmen.
Kann ich meinen Namen ohne Grund ändern?
Nach einer Heirat oder Scheidung lässt sich der Nachname unkompliziert ändern. Manche Menschen möchten ihren Nachnamen aber aus anderen Gründen ändern oder sind mit ihrem Vornamen sehr unzufrieden. Eine Namensänderung ist auch dann möglich – aber nur, wenn triftige Gründe vorliegen.
Wann darf man seinen Nachnamen ändern?
Im Rahmen einer Heirat oder Scheidung (zivilrechtliche Änderung) lässt sich der Nachname unkompliziert beim zuständigen Standesamt ändern (Das gilt bei Heirat und Scheidung).
Wie viel kostet es den Nachnamen ändern zu lassen?
Je nach Verwaltungsaufwand fallen hierfür, beispielsweise in NRW, circa 2,50 Euro bis 255,00 Euro an.
Wie läuft eine Namensänderung ab?
Sie müssen die Namensänderung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Für Minderjährige stellt der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin den Antrag. Für die Änderung des Namens einer ganzen Familie genügt ein Antrag, auf dem alle Betroffenen aufgeführt sind.
https://www.youtube.com/watch?v=fGjv88Be15Q