Was sind alles niedrige Beweggründe?
Allgemein versteht man unter niedrigen Beweggründen Tatantriebe, die nach rechtlich-moralischer Wertung auf tiefster Stufe stehen, durch hemmungslose Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verachtenswert sind.
Wo prüfe ich mordmerkmale?
Die täterbezogenen Mordmerkmale dürfen als subjektive Verbrechensmerkmale im objektiven Tatbestand nicht erwähnt werden. Auf sie ist vielmehr erst im subjektiven Tatbestand einzugehen; dort werden sie nach dem Vorsatz geprüft (Prüfungspunkt I 2 b auf der Übersicht „Das vorsätzliche vollendete Begehungsdelikt“.)
Wann spricht man von einem Mord?
Mord steht allgemein für ein vorsätzliches Tötungsdelikt, dem gesellschaftlich ein besonderer Unwert zugeschrieben wird.
Wann ist Rache ein niedriger Beweggrund?
Gefühlsregungen wie Eifersucht, Wut, Ärger, Hass und Rache kommen nach der Rechtsprechung in der Regel nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, was am ehesten der Fall ist, wenn diese Gefühlsregungen jeglichen nachvollziehbaren Grund entbehren (vgl.
Ist Habgier ein niedriger Beweggrund?
Mordmerkmal Habgier. Das Mordmerkmal der Habgier übersteigt jedes Normalmaß an Gewinnstreben. Die dem entgegenstehende Meinung sieht in der Habgier allerdings ausschließlich eine Vermögensmehrung und nimmt in solchen Fällen der Entlastung einen „sonstigen niedrigen Beweggrund“ an [so insb. Fischer, StGB, § 211 Rn.
Wo prüft man 28 StGB?
§ 28 II StGB ist daher auf Tatbestandsvoraussetzungsseite zu prüfen und zwar unmittelbar nach dem subjektiven Tatbestand.
Was zuerst prüfen Mord oder Totschlag?
Die herrschende Lehre sieht im Mord den Qualifikationstatbestand zum Totschlag. Deshalb schärfen die Mordmerkmale die Strafe des Täters, sodass die herrschende Lehre im Gegensatz zur Rechtsprechung § 28 II StGB anwendet.
Ist Rache ein mordmerkmal?
Rache kann nach deutschem Recht ein Mordmerkmal nach § 211 Abs. 2 StGB in Form eines niedrigen Beweggrundes darstellen, falls die Rache ihrerseits auf niedrigen Motiven beruht. In der Rechtsprechung wurde beispielsweise eine Tötung aus Rache für eine wahrheitsgemäße Belastung wegen einer Straftat als Mord angesehen.