Was sind Aufrechenbare Forderungen?

Was sind Aufrechenbare Forderungen?

Forderungen aus unerlaubten Handlungen oder unpfändbare Forderungen sind nicht aufrechenbar (§ 393 BGB, § 394 BGB). Die Forderungen müssen gegenseitig sein, also kann nur mit einer Forderung aufgerechnet werden, die dem Schuldner gegen den Gläubiger zusteht. Außerdem können nur fällige Forderungen kompensiert werden.

Was bedeutet aufrechnen?

Die Aufrechnung erfolgt durch die Aufrechnungserklärung, eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Schuldners gegenüber dem Gläubiger. Sie bewirkt, dass die Forderungen, soweit sie sich decken, zu dem Zeitpunkt, zu dem frühestens hätte aufgerechnet werden können, als erloschen gelten.

Wann darf aufgerechnet werden?

Eine Aufrechnung ist ausschließlich dann erlaubt, wenn Sie absichtlich falsche Angaben gemacht haben oder ein Darlehen beantragt haben, um etwas zu bezahlen, das im Regelsatz enthalten sein sollte. Das bedeutet im Umkehrschluss, in allen anderen Fällen darf nicht aufgerechnet werden.

Wo prüft man Aufrechnung?

Die Aufrechnung erhält somit eine Tilgungs- und eine Vollstreckungsfunktion. Ferner handelt es sich bei der Aufrechnung um ein Gestaltungsrecht. Sie ist im Prüfungspunkt „Anspruch erloschen“ zu prüfen.

Wann muss Aufrechnung erklärt werden?

Die Aufrechnung wirkt zurück auf jenen Zeitpunkt, zu dem die Aufrechnungslage eingetreten ist. auch bei Verjährung der Hauptforderung eine Aufrechnung erklärt werden kann, wenn die Forderung beim Eintritt der Aufrechnungslage noch nicht verjährt gewesen ist.

Ist die Aufrechnung eine Verfügung?

Als einseitiges Rechtsgeschäft kommt die Aufrechnung durch eine wirksame Aufrechnungserklärung zustande. Die Aufrechnungserklärung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die durch Zugang beim Aufrechnungsgegner wirksam wird.

Was bedeutet Aufrechnung beim Finanzamt?

Das Wichtigste in Kürze Der Begriff Aufrechnung stammt aus dem Schuldrecht und bezeichnet den Prozess, wenn zwei Rechtssubjekte sich einander Leistungen schulden. Dabei wird eine Hauptforderung (Geld) der einen Partei mit der Gegenforderung der anderen Partei verrechnet.

Wann Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht?

Gegenüber dem Anspruch des Vermieters bzw. Verpächters auf Rückgabe der Mietsache etc. aus dem Miet- oder Pachtvertrag ist das Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen (§§ 570, 578 I BGB). Bei beiderseits fälligen Geldforderungen ist Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen und nur Aufrechnung möglich.

Wann bekommt man Überbrückungsgeld vom Jobcenter?

Das Überbrückungsgeld für ALG-1-Empfänger ist seit einiger Zeit als Gründungszuschuss bekannt. Mit dieser Leistung werden Personen unterstützt, die ihre Arbeitslosigkeit durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, die laut Arbeitsrecht hauptberuflich ausgeübt wird, beenden.

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