Was sind die aktivierungspflichtigen Kosten?
Bei Sachanlagen, die zwingend aktiviert werden müssen, ist zwischen den Kosten zu unterscheiden, für die ein Aktivierungsgebot besteht und für die ein Aktivierung gesetzlich untersagt ist. Zu den aktivierungspflichtigen Kosten zählen die direkt zurechenbaren Materialkosten und die direkt zurechenbaren Fertigungslöhne.
Was sind die Kosten für ein Aktivierungsverbot?
Die Gesamtkosten in Höhe von 693.000 Euro müssen um die Aufwendungen gekürzt werden, für die ein Aktivierungsverbot besteht. Hierzu zählen die Geldbeschaffungskosten, die anteilige Gewerbesteuer, der Unternehmerlohn und alle Vorsteuerbeträge. Insgesamt betragen die Kosten, für die ein Aktivierungsverbot besteht, 10.000 Euro.
Wie erfolgt die Aktivierung in der Bilanz?
Die Aktivierung erfolgt auf der Aktivseite der Bilanz unter der Position Sachanlagevermögen. Wird ein immaterieller Vermögensgegenstand von dem Unternehmen hergestellt – hierzu zählen z.B. Entwicklungskosten – ist dieser Vermögensgegenstand aktivierungsfähig.
Wie kann ich eine aktivierte Eigenleistung Buchen?
Um eine aktivierte Eigenleistung zu buchen, muss der für die Herstellung erbrachte Aufwand nach den Kosten unterschieden werden, die aktivierungspflichtig sind und für die ein Aktivierungsverbot besteht. Zu den aktivierungspflichtigen Aufwendungen zählen z.B.: Fertigungskosten, z.B. Löhne, die direkt zugerechnet werden können
Was betragen die Kosten für ein Aktivierungsverbot?
Insgesamt betragen die Kosten, für die ein Aktivierungsverbot besteht, 10.000 Euro. Der bilanzierungsfähige Aufwand (Herstellungskosten) beläuft sich auf 683.000 Euro. In der Lagerhalle soll der Fuhrpark des Unternehmens eingerichtet werden.
Wie eng ist die Hausverwaltung mit der Hausverwaltung?
Eng verbunden mit der Hausverwaltung ist auch die Mietverwaltung, bei der ein Verwalter für die Abwicklung eines Mietverhältnisses zuständig ist. Der Vermieter hat hierdurch eine deutlich geringere Verwaltungslast und profitiert in der Regel gleichzeitig von den Fachkenntnissen des Mietverwalters.
Ist ein Verwalter auch gegenüber Wohnungseigentümern auskunftspflichtig?
Im Rahmen der Hausverwaltung ist ein Verwalter auch immer gegenüber den Wohnungseigentümern auskunftspflichtig und muss auch deren Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen der WEG gewähren.