Was sind die Anforderungen für einen Markennamen registrieren?
Die Anforderungen, die es zu erfüllen gilt, um einen Markennamen zu registrieren, sind in § 32 Abs. 2 MarkenG aufgeführt. Das Markenrecht definiert die Inhaber einer Marke als natürliche Personen, juristische Personen oder Personengesellschaften, die auch dazu berechtigt sind, Rechte zu erwerben und daraus folgende Verbindlichkeiten einzugehen.
Ist die Eintragung notwendig für den Markenschutz?
Die Eintragung ist somit notwendig, für die Entstehung des Markenschutzes. Als natürliche Personen werden reale Menschen bezeichnet. Wohingegen es sich bei juristischen Personen um Personengesellschaften handelt, die rechtsfähig sind und somit Verträge abschließen können.
Wann muss ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegen?
Damit ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegt, muss eine markenmäßige Benutzung des konkreten Zeichens vorliegen. Die Marke muss also zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eingesetzt werden, damit der Tatbestand der Markenrechtsverletzung greift.
Was sind die gesetzlichen Vorgaben zum Markenrecht?
Im Markengesetz sind die gesetzlichen Vorgaben zum Markenrecht verzeichnet. Verbraucher verbinden mit Markennamen bestimmte Erwartungen und Erfahrungen, die sie zum Beispiel in Bezug auf Qualität, Preis-Leistungs-Verhältnis oder Nachhaltigkeit auf einzelne Produkte übertragen.
Wie geht es mit der Registrierung des Markenrechts?
Das Markenrecht sieht für die Erlangung des Markenschutzes in den meisten Fällen eine Registrierung der Kennzeichnung vor. Damit aus dieser dann eine eingetragene Marke wird, muss nach dem Markenrecht ein Eintragungsverfahren absolviert werden.
Was regelt das Markenrecht?
Das Markenrecht wiederum regelt den Schutz der Marken. Aber es werden nicht nur Kennzeichnungen von Waren und Dienstleistungen geschützt. Markenrechtlichen Schutz können auch der Name eines Unternehmens – sog. Unternehmenskennzeichen – sowie Werktitel erlangen.
Wie hilft der Unternehmer bei der Markenanmeldung?
Er berät den Unternehmer, hilft bei der Markenrecherche und gibt eine Ersteinschätzung über die Erfolgswahrscheinlichkeit der Markenanmeldung ab. Denn mit der Anmeldung einer Marke ist noch nicht garantiert, dass das Markenamt die Anmeldung auch akzeptiert bzw. die Marke am Ende auch im Markenregister einträgt.
Wie hoch ist die Anmeldegebühr für die Markenbezeichnung der Klassen?
Die Anmeldegebühr beträgt regulär 300 Euro, bei der elektronischen Anmeldung 290 Euro. Darin sind die Kosten für die Registrierung für bis zu drei Klassen bereits inbegriffen. Soll die Markenbezeichnung auch für weitere Klassen geschützt werden, entstehen bei jeder weiteren Gebühren in Höhe von 100 Euro.
Was ist eine eingetragene kennzeichnungskräftige Marke?
Im Grundsatz ist eine eingetragene kennzeichnungskräftige Marke um so wertvoller, je stärker sie sich am Markt bei der Zielgruppe etabliert habt. Neu eingetragene Marken können bspw. in einer Bilanz als Vermögenswert geführt werden, wobei dieser Wert zunächst die Kosten für die Eintragung einschließlich etwaiger Nebenkosten umfasst.
Wann beginnt die Markeneintragung?
Die Markeneintragung beginnt nicht erst mit dem Ausfüllen des Antragsformulars, sondern im besten Fall bereits weit vorher. Um eine Ablehnung der Eintragung zu vermeiden, sollte zuerst überprüft werden, ob die einzutragende Marke grundsätzlich zur Eintragung fähig ist.