Was sind die Befugnisse des Eigentumers?

Was sind die Befugnisse des Eigentümers?

Die Befugnisse des Eigentümers ergeben sich aus § 903 BGB und wirken in zwei Richtungen: Der Eigentümer darf mit der Sache nach seinem Belieben verfahren. Er darf rechtlich sein Eigentum übertragen, aufgeben oder im Inhalt ändern. Tatsächlich kann er aufgrund des Besitzes an der Sache sie nutzen, zerstören, verbrauchen oder verändern.

Wer ist der Eigenbesitzer der Sache?

Eigenbesitzer ist somit, wer die tatsächliche Gewalt über die Sache mit dem Willen ausübt, sie wie eine ihm gehörende zu beherrschen. Danach kann beispielsweise auch ein Dieb Eigenbesitzer der von ihm gestohlenen Sache sein. Eigenbesitz ist sowohl in unmittelbarer als auch in mittelbarer Form möglich.

Welche Rechte und Pflichten haben sie in einer Eigentümergemeinschaft?

Als Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft haben Sie bestimmte Rechte und Pflichten. Diese Rechte und Pflichten werden durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, die Hausordnung sowie Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt.

Welche Rechte und Pflichten hat das Eigentum?

Inhaltlich wird das Eigentum durch die Rechte und Pflichten bestimmt, die der Rechtsträger aufgrund der Gesamtheit aller verfassungsgemäßen Gesetze privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Natur hat (so BVerfG NJW 82, 745). Zu beachten ist ferner, dass das Eigentum (§§ 903 ff. BGB) nicht mit dem Besitz ( §§ 854 ff. BGB) verwechselt wird.

Wie handelt es sich bei einer Gewinnbeteiligung um einen Bonus?

Im Unterschied zum Bonus handelt es sich bei einer Gewinn- oder Umsatzbeteiligung um eine gesetzlich definierte Sonderzahlung (siehe Art. 322a OR) zum «Anteil am Geschäftsergebnis», welche Lohn darstellt.

Was ist ein Eigentumsverhältnis?

Als Eigentumsverhältnis wird die allgemeine Rechtslage hinsichtlich des Eigentums bezeichnet. Als Eigentum wird wiederum das dingliche und unbeschränkte Recht bezeichnet, frei über eine Sache bestimmen und über sie verfügen zu dürfen (vgl. § 903 BGB; unterscheide dazu: Besitz ).

Was ist gemeinschaftliches Eigentum?

Erklärung zum Begriff Gemeinschaftliches Eigentum. Dies ist beispielsweise bei Balkonen der Fall: während der Balkon an sich zum gemeinschaftlichen Eigentum zählt, sind die darauf befindlichen Bodenplatten Sondereigentum, wodurch etwaige Reparaturkosten vom jeweiligen Eigentümer selbst zu tragen sind.

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