Was sind die beiden Wiener Konventionen?
Die beiden Wiener Konventionen – das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen und das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen – sind die wichtigsten Rechtsgrundlagen im Diplomaten- und Konsularrecht.
Was ist in den Übereinkommen geregelt?
In den Übereinkommen ist geregelt, dass Diplomaten und Konsuln die im Empfangsstaat geltenden Gesetze zu beachten haben und sich zudem nicht in die inneren Angelegenheiten des Empfangsstaates einmischen dürfen. Der Empfangsstaat kann bevorrechtigte Personen zur „persona non grata“ (lat. für unerwünschte Person) erklären.
Was ist ein internationales Übereinkommen über konsularische Beziehungen?
ÜBERZEUGT, dass ein internationales Übereinkommen über konsularische Beziehungen, Vorrechte und Immunitäten ebenfalls geeignet ist, ungeachtet der unterschiedlichen Verfassungs- und Sozialordnungen der Nationen zur Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen ihnen beizutragen,
Was regelt das Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten?
Das Übereinkommen regelt die konsularischen Beziehungen zwischen den Vertragsstaaten. Ebenso sind dort die Bedingungen, unter denen konsularische Aufgaben von Konsularbeamten ausgeübt werden, sowie die diesen gewährten Erleichterungen, Vorrechte und Immunitäten festgelegt.
Wie kann eine Auslandsvertretung helfen?
Die Auslandsvertretung kann Verhafteten eine Liste von deutsch- bzw. englischsprachigen Anwälten zur Verfügung stellen, um die Suche nach einem Anwalt zu unterstützen. Eine Übernahme der Anwaltskosten durch die Auslandsvertretung ist jedoch grundsätzlich nicht möglich.
Was begründet die Erteilung eines Diplomatenpasses?
Die Erteilung eines Diplomatenpasses begründet für sich genommen noch keinen diplomatischen Status im Empfangsstaat. Vielmehr gewährt der Empfangsstaat dem Diplomaten Vorrechte und Immunitäten gemäß WÜD erst ab dem Zeitpunkt des Dienstantritts und der Notifikation als diplomatisches Personal der Mission.