Was sind die Besonderheiten einer Personengesellschaft?

Was sind die Besonderheiten einer Personengesellschaft?

Personengesellschaften weisen einige Besonderheiten auf, durch die sie sich auch von Kapitalgesellschaften unterscheiden. Gründung: Voraussetzung für die Gründung einer Personengesellschaft ist, dass sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zu einer Gesellschaft zusammenschließen.

Was ist Voraussetzung für die Gründung einer Personengesellschaft?

Gründung: Voraussetzung für die Gründung einer Personengesellschaft ist, dass sich mindestens zwei natürliche oder juristische Personen zu einer Gesellschaft zusammenschließen. Gründungskapital: Für die Gründung einer Personengesellschaft ist die Einlage eines Stamm- oder Grundkapitals nicht erforderlich.

Was ist die Konstruktion von strategischen Geschäftseinheiten?

Die Konstruktion von strategischen Geschäftseinheiten (SGE) ist ein Hilfsmittel für die Planungs- und Steuerungsaufgabe. Die SGE dienen nicht der Ableitung der Unternehmensorganisation, jedoch können sie diese beeinflussen. Weiterhin ermöglicht die Abgrenzung von SGE den bewußten und gezielten Aufbau von…

Welche Beteiligungen werden in die neue Gesellschaft einfließen?

In die neue Gesellschaft können die Beteiligungen in Form von immateriellen Vermögensgegenständen, wie z. B. Lizenzen, Rechte, Kundenstamm etc. oder in Form von Immobilien, Produktionsanlagen oder Finanzmitteln einfließen. Oftmals sind die Anteile der beiden (oder mehr) Gesellschafter paritätisch, d. h. zu gleichen Teilen.

Wann ist die Geschäftsfähigkeit geregelt?

Die Geschäftsfähigkeit ist im BGB in den §§ 104 ff geregelt. Das Gesetz unterscheidet: und Geschäftsunfähigkeit. Wann ist man geschäftsfähig? oder wer sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet. Willenserklärungen, die von diesem Personenkreis abgegeben werden, sind nichtig.

Was versteht man unter der Geschäftsfähigkeit?

Unter der Geschäftsfähigkeit versteht man die Fähigkeit einer Person Rechtsgeschäfte wirksam vorzunehmen. Die Geschäftsfähigkeit ist im BGB in den §§ 104 ff geregelt. Das Gesetz unterscheidet: und Geschäftsunfähigkeit.

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