Was sind die Bezugsrechte für den Todesfall?
Die Bezugsrechte für den Todesfall, die in Versicherungsverträgen eingesetzt werden können, fallen genau in diese Kategorie. Sie bestimmen also, wer welche Summe erhält – zumindest, wenn keine gesetzliche Einschränkung besteht. Darauf, wo dies der Fall ist, kommen wir noch gesondert zu sprechen.
Welche Begünstigte gibt es bei einem Todesfall?
Es kann auch noch Anderweitig Begünstigte bei einem Todesfall geben, z.B. aus Lebensversicherungen und Verträgen zu Gunsten Dritter. Eine Person kann mehrere solcher Stellungen innehaben. Das Erbschaftsteuerrecht folgt dem Erbrecht.
Ist der Versicherungsnehmer begünstigt gegen den Todesfall?
Sofern der Versicherungsnehmer dabei nicht die Person ist, an die die Zahlung (bewusst) fließt, so ist vom Begünstigten zu sprechen. In der Regel setzen Versicherungsnehmer nur dann eine andere Person als Begünstigten ein, wenn es sich um eine Absicherung gegen den Todesfall handelt.
Was sind die Bestatter für den Todesfall?
Neben der reinen Organisation der Beisetzung sind die Bestatter oftmals eine wichtige Bezugsperson bei allen Fragen rund um den Todesfall. Dafür ist auch psychologisches Geschick und Einfühlungsvermögen nötig, um die Angehörigen angemessen zu betreuen.
Was muss nach einem Todesfall geregelt werden?
Nach einem Todesfall müssen einige bürokratische Angelegenheiten geregelt werden. Nach der Beerdigung des Verstorbenen wird häufig das Erbe an die Hinterbliebenen aufgeteilt, sofern diese das Erbe nicht ausschlagen. Auch die Steuerklärung muss noch einmal für den Verstorbenen erstellt werden.
Was ist die Einleitung des Todesermittlungsverfahrens nach § 159 StPO?
Die Einleitung des Todesermittlungsverfahrens nach § 159 StPO setzt eine Information der zuständigen Behörde voraus. Nach § 22 (3) BestattG hat der Arzt unverzüglich die nächste Polizeidienststelle zu verständigen. bei Anhaltspunkten für einen „nicht natürlichen Tod“. bei „Todesart ungeklärt“.
Was ist die unerfahrbarkeit des Todes?
Diese Paradoxie beschreibt der Philosoph Karl Jaspers wie folgt: „Die Unerfahrbarkeit des Todes ist unaufhebbar; sterbend erleide ich den Tod, aber ich erfahre ihn nie.“ (Jaspers 1984, S. 65) Der Theologe Ernst Jüngel schreibt dazu: „Wer den Tod zu definieren verstünde, wäre im Begriff, seiner Herr zu werden.
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