Was sind die Expertenstandards in der Pflege?
Die Expertenstandards in der Pflege In Deutschland agiert eine acht- bis zwölfköpfige Expertengruppe als sogenanntes Deutsches Netzwerk zur Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP). Seit 1999 ist das Netzwerk tätigt und entwickelt Pflegestandards, die als Expertenstandards bezeichnet werden und nach Einführung und Tests verpflichtend sind.
Was sind die üblichen Pflegestandards?
Das sind die üblichen normativen Pflegestandards: Ablaufstandards konzentrieren sich auf die arbeitsorganisatorischen Handlungen in der Pflege. Durchführungsstandards beschreiben das Pflegeziel methodisch und geben entsprechende Pflegemaßnahmen vor.
Welche Pflegestandards gibt es in Deutschland?
Das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), einem Zusammenschluss von Pflegefachexperten, definiert seit 1999 verpflichtende Standards zu speziellen Pflegegebieten. Die relevantesten Pflegestandards in Deutschland sind Expertenstandards.
Welche Pflegestandards helfen bei der Ernährung in der Pflege?
Zur Unterstützung bei diesem Thema hilft der Pflegestandard „Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“ (2009/2010, letzte Aktualisierung 2017). Es wird ein genaues Screening zur Erkennung von Mangelernährung empfohlen (Gewichtmessung, Trink- und Essprotokolle, Nährstoffbedarf etc.).
Was sind Hygienemaßnahmen in der häuslichen Pflege?
Hygienemaßnahmen in der häuslichen Pflege Gründliche Reinigungsmittel, regelmäßiges Lüften und die richtige Händehygiene – praktische Tipps und Anleitungen. Mehr lesen Medikamentengabe und Medikationsplan Welche Form haben Arzneimittel, wie werden Sie verabreicht und was sollten Angehörige beachten? Praktische Pflegetipps. Mehr lesen
Wie werden die Ausbildungen in der Altenpflege und Kinderkrankenpflege zusammengeführt?
Durch die Reform werden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen generalistischen Pflegeausbildung mit einheitlichem Berufsabschluss als „Pflegefachfrau/Pflegefachmann zusammengeführt.