Was sind die Folgen bei der Beschäftigung von Familienmitgliedern?
Nicht zu vergessen sind die sozial- und steuerrechtlichen Folgen bei der Beschäftigung von Familienmitgliedern. Ihr Familienmitglied ist sozialversicherungsrechtlich bei Ihnen beschäftigt. Das verpflichtet dazu, Sozialversicherungsbeiträge für das Familienmitglied zu bezahlen.
Ist die Mitarbeit eines Familienmitglieds gesetzlich vorgeschrieben?
Erfolgt die Mitarbeit eines Familienmitglieds im Betrieb auf gesetzlicher Grundlage, liegt kein Arbeitsverhältnis vor. In diesem Fall findet dann Arbeitsrecht keine Anwendung und es besteht keine Sozialversicherungspflicht.
Warum sollten sie Familienmitglieder einstellen?
Stellen Sie Familienmitglieder ein, lauert die Gefahr, dass sie besser bezahlt werden oder weniger arbeiten müssen als die anderen Mitglieder. Sie sollten daher Ihren Familienangehörigen einen Arbeitsvertrag geben und darin Arbeitszeit, Arbeitsdauer, Arbeitsort und Art der Arbeit festhalten.
Welche Familienmitglieder müssen sie steuerlich behandeln?
Familienmitglieder, die Sie in Ihrem Unternehmen beschäftigen, müssen Sie steuerlich behandeln. Für Sie als Arbeitgeber sind die Löhne oder Gehälter, die Sie an die Familienmitglieder zahlen, Betriebsausgaben. Nicht zu vergessen ist, dass das Familienmitglied Lohn oder Gehalt versteuern muss.
Wie kann ein Familienmitglied Mitunternehmer sein?
Als Mitunternehmer kann das Familienmitglied am Gewinn oder am Umsatz beteiligt sein. Das Familienmitglied kann Ihrem Unternehmen ein Darlehen gewähren oder für Sie eine Bürgschaft übernehmen. Ist Ihr Familienmitglied als Mitunternehmer beschäftigt, besteht keine Sozialversicherungspflicht.
Was beschreibst du mit deiner Geschäftsstruktur?
Das alles beschreibst du mit deiner Geschäftsstruktur. Dabei gehst du vor wie ein Architekt. Der mauert nicht selbst, sondern entwickelt das große Ganze und akquiriert hilfreiche geschäftliche Verbindungen für die Umsetzung.
Wie ist die Beschäftigung von Familienangehörigen in der freien Wirtschaft üblich?
Beschäftigung von Familienangehörigen des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers\ – Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung – Abgrenzung zur familiären Mithilfe Die Beschäftigung von Familienangehörigen des Betriebsinhabers oder eines leitenden Angestellten ist in der freien Wirtschaft übliche Praxis.
https://www.youtube.com/watch?v=UdpcUmnyc5I