Was sind die Folgen der Scheidung?

Was sind die Folgen der Scheidung?

Rechtliche Scheidungsfolgen sind vor allem finanzieller Art. Zugewinnausgleich, Unterhaltsverpflichtungen und der Wechsel der Steuerklasse sind beispielhaft zu nennen. Ehepaare müssen sich zudem über die Aufteilung des Hausrats und die Ehewohnung oder das gemeinsame Haus einig werden.

Wann gilt ein scheidungsantrag Als gestellt?

Der Ehescheidungsantrag ist rechtshängig, sobald der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten förmlich durch das Gericht zugestellt worden ist. Erst die förmliche Zustellung des Scheidungsantrages bewirkt also die sog. Rechtshängigkeit der Ehescheidung.

Warum lassen sich getrennt lebende nicht scheiden?

Wer sich trennt, muss sich nicht zwangsläufig scheiden lassen. Die Gründe, weshalb Ehepaare eine Trennung ohne Scheidung bevorzugen, sind vielfältig: Gemeinsame Kinder, Angst vor hohen Kosten einer Scheidung oder die Vermeidung des Versorgungsausgleichs.

Wie lange dauert streitige Scheidung?

‌Diese Form von Scheidung dauert länger als die einvernehmliche Scheidung. Manchmal kann sie sich die Dauer über Jahre ziehen. Die Scheidungsdauer einer streitigen Scheidung ist abhängig von der Kompromissbereitschaft der Eheleute.

Wie verliert man sich mit der Scheidung?

Mit der Scheidung verliert man nicht nur seinen Partner, sondern auch gemeinsamen Alltag, die gemeinsame Wohnung oder das Haus, Freunde, Pläne und Träume. Eine Familie sein, zusammen alt werden und gemeinsam reisen ist nun Geschichte. Und diese Erkenntnis macht traurig.

Wie wird der Scheidungsantrag zugestellt?

Nach Zahlung der Gerichtskosten wird der Scheidungsantrag durch das Gericht („von Amts wegen“) dem anderen Ehegatten zugestellt. Auch wenn die Zustellung von Amts wegen erfolgt, muss der Antragssteller eine Postanschrift des anderen Ehegatten angeben. Nur wenn der Ehegatte absolut nicht mehr auffindbar ist, kann hierauf verzichtet werden.

Wann ist das Scheidungsverfahren möglich?

Eine rein private Einigung der Eheleute über die Scheidung ist nicht möglich. Das Scheidungsverfahren beginnt daher mit Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht. Der Antrag kann frühestens mit Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Wird der Antrag früher gestellt, wird er in den meisten Fällen kostenpflichtig abgelehnt.

Ist die Verkündung der Scheidung noch rechtskräftig?

Mit der Verkündung der Scheidung ist diese aber noch nicht rechtskräftig, § 1564 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch. Nach der Zustellung des Scheidungsbeschlusses hat man einen Monat Zeit Rechtsmittel dagegen einzulegen. Das bedeutet, er würde durch eine höhere Instanz überprüft.

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