Was sind die Folgen einer Straftat?

Was sind die Folgen einer Straftat?

Die Rechtsfolgen einer Straftat können im deutschen Strafrecht grundsätzlich in „Strafen“ und „Maßnahmen“ unterteilt werden. Strafen knüpfen an die Schuld des Täters an der Tatbegehung und damit an die Vergangenheit an. Einzige Nebenstrafe des deutschen Strafrechts ist das Fahrverbot nach § 44 StGB.

Welche Nebenfolgen können aus einer strafbaren Handlung resultieren?

Bei den Strafen werden Hauptstrafen (Freiheits- und Geldstrafen, §§ 39, 40 StGB) sowie Nebenstrafen (Fahrverbot, § 44 StGB) und Nebenfolgen (Verlust von Amtsfähigkeit, Wählbarkeit und Stimmrecht, § 45 StGB) un- terschieden.

Was für Rechtsfolgen gibt es?

Es gibt Rechtsfolgen, die gegen Erwachsene verhängt werden (Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Nebenstrafe), und solche, die nur gegen Jugendliche bzw. Heranwachsende verhängt werden (Erzie- hungsmaßregeln, Zuchtmittel, Jugendstrafe). Abb. 14.1 Altersbedingte Einteilung des Strafrechts.

Was sind die Voraussetzungen für eine Straftat?

Damit eine Straftat gegeben ist, müssen in Deutschland drei wesentliche Bedingungen erfüllt sein: Es muss sich um eine verbotene Tat handeln, die gemäß Strafgesetzbuch mit einer Strafe bedroht ist, der Täter muss rechtswidrig gehandelt haben, es waren also keine Rechtfertigungsgründe (zum Beispiel Notwehr) vorhanden.

Wann gibt es eine Anzeigepflicht bei einer Straftat?

Gut zu wissen: Es gibt nicht immer eine Anzeigepflicht bei einer Straftat. Einige Vergehen werden auch von Amts wegen verfolgt. Dies ist vor allem bei schweren Straftaten der Fall. Ab wann handelt es sich um eine schwere Straftat? Je Straftat muss stets individuell beurteilt werden.

Wann darf eine Straftat beahndet werden?

Eine Straftat ist nur eine Straftat, wenn sie als solche im Gesetz beschrieben ist. Tatsächlich darf eine Verhaltensweise nur dann geahndet werden, wenn auch gesetzlich eine Strafbarkeit festgelegt ist – und zwar bevor die Straftat überhaupt begangen wurde (siehe Art.

Wann darf eine Straftat begangen werden?

Eine Straftat ist nur eine Straftat, wenn sie als solche im Gesetz beschrieben ist. Tatsächlich darf eine Verhaltensweise nur dann geahndet werden, wenn auch gesetzlich eine Strafbarkeit festgelegt ist – und zwar bevor die Straftat überhaupt begangen wurde (siehe Art. 103 Abs. 2 GG sowie § 1 StGB).

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