FAQ

Was sind die Fristen fur die Bildung der Elternvertretungen?

Was sind die Fristen für die Bildung der Elternvertretungen?

Die Fristen für die Bildung der Elternvertretungen sind unverändert gegenüber der Rechtslage nach dem alten Schulgesetz: Der Klassenelternbeirat soll innerhalb von vier Wochen nach Unterrichtsbeginn zu Anfang des Schuljahres gewählt werden, nach weiteren zwei Wochen soll der Schulelternbeirat zusammentreten.

Wie können Alltagsentscheidungen von dem Elternteil getroffen werden?

In diesem Sinne können gemäß § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB Alltagsentscheidungen von dem Elternteil allein getroffen werden bei dem das Kind lebt oder sich aktuell einver- nehmlich aufhält. Somit kann dieser Elternteil z. B. auch entscheiden, dass der andere Elternteil das Kind nicht mehr aus der Kita abholen darf.

Wie sind die Eltern bei der Übernahme der Tätigkeit verpflichtet?

Bei der Übernahme der Tätigkeit sind die Eltern durch die Schulleitung zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit und zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Diese Verpflichtung ist aktenkundig zu machen (vgl. § 95 Landesverwaltungsgesetz [LVwG]).

Was ist das elternvertretungsrecht?

In Bezug auf das Elternvertretungsrecht weise ich darauf hin, dass den Eltern gleichgestellte Personen genauso wie Eltern zu behandeln sind, sie besitzen sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht. Das haben auch diejenigen, denen nach § 2 Abs. 5 Satz 2 SchuIG Mitwirkungsrechte eingeräumt werden.

Ist eine Unterschrift beider Eltern zulässig?

Eine Unterschrift beider Eltern ist immer zulässig und sinnvoll. Lediglich bei alleinigem Sorgerecht kann nicht auf eine zweite Unterschrift bestanden werden. Darf die Mutter allein entscheiden, dass sie die Zusatzleistung und die damit verbundene Zuzahlung von 50 € pro Monat für das gemeinsame Kind möchte.

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