Was sind die Genehmigungen für ein Mobilheim?
Für das Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück sind zahlreiche Genehmigungen nötig. Denn auch wenn es mittlerweile eine große Auswahl an Holzhäusern gibt, so müssen sie dennoch der Landesbauordnung und gemeindebehördlichen Vorschriften entsprechen. Nicht jeder darf mit seinem Mobilheim dort wohnen, wo es ihm gerade passt!
Wie eignet sich ein Mobilheim für das dauerhafte wohnen?
Ein Mobilheim eignet sich in aller Regel auch für das dauerhafte Wohnen. Dank guter Dämmung, Dachentwässerung und doppelt verglasten Fenstern und Türen macht das Mobilheim sogar in der kalten Jahreszeit als Wohnung eine gute Figur. Allerdings ist in Deutschland natürlich nicht alles erlaubt.
Wie kann ein Mobilheim aufgestellt werden?
Ein Mobilheim kann am einfachsten auf dem Campingplatz oder in einem Mobilheimpark aufgestellt werden. Dort ist der Anschluss an Strom, Wasser und Gas bereits vorhanden. Auch auf dem eigenen Grundstück ist dies möglich, dafür muss die Landesbauordnung beachtet werden. Auch die zuständige Gemeinde kann spezielle Vorgaben erlassen.
Wie groß soll ein Mobilheim sein?
Damit gilt § 34 BauGB Absatz 1. In vielen Gemeinden soll das Haus eine gewisse Größe haben, damit soll der Bau sogenannter Tiny Houses unterbunden werden. Daher gibt der Bebauungsplan eine minimale Grundflächenzahl vor. Ein Mobilheim ist in der Regel deutlich größer und kann sogar 60 oder 80 m² groß sein.
Was ist der Flächennutzungsplan im Mobilheim?
Neben dem Flächennutzungsplan ist auch der Bebauungsplan für das dauerhafte Wohnen im Mobilheim auf eigenem Grundstück relevant. Dieser muss nicht zwingend vorliegen und kann durch den genannten Flächennutzungsplan ersetzt werden. Damit gilt § 34 BauGB Absatz 1.
Was ist die Stellplatzverordnung für ein Mobilheim?
Stellplatzverordnung und Landesbauordnung Wenn das Mobilheim auf einem privaten Grundstück auf Dauer abgestellt werden soll, benötigen Sie in aller Regel eine Genehmigung. Trotz des fehlenden Motors gilt ein Mobilheim zunächst einmal als Kraftfahrzeug. Dieses darf auch auf Ihrem eigenen Grund und Boden nicht überall abgestellt werden.