Was sind die gesetzlichen Bestimmungen fur die Scheidung?

Was sind die gesetzlichen Bestimmungen für die Scheidung?

Die gesetzlichen Bestimmungen der Scheidung sind bezüglich der Voraussetzungen im BGB und des Verfahrens im FamFG zu finden. Die Scheidung (Ehescheidung) erfolgt durch das Familiengericht. Der Antrag auf Scheidung unterliegt dem Anwaltszwang, d.h. nur durch einen Rechtsanwalt kann wirksam der Scheidungsantrag eingereicht werden.

Was sind die Voraussetzungen der Scheidung in Deutschland?

Voraussetzungen der Scheidung in Deutschland. Die Scheidung (Kurzform von Ehescheidung) ist die Auflösung der Ehe. Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Die Ehe ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst (§ 1564 BGB).

Ist die Beantragung der Scheidung möglich?

Die Beantragung der Scheidung vor den obigen Trennungszeiten erfordert die Darlegung und den Nachweis, dass die Ehe gescheitert ist. Auch bei einer Trennungszeit zwischen einem und drei Jahren ist daher eine Scheidung auch ohne Zustimmung des Ehegatten grundsätzlich möglich, wenn die Zerrüttung der Ehe nachgewiesen werden kann.

Welche Möglichkeiten hat das Gericht für die scheidungstermine?

Im Scheidungstermin hat das Gericht im Prinzip zwei Möglichkeiten. Es kann über Ihre Scheidung und zugleich über Ihren Anspruch auf Ehegattenunterhalt entscheiden. Es wird dann die Scheidung beschließen und Ihren Anspruch auf Ehegattenunterhalt anerkennen oder ablehnen.

Wie kann ich eine Zustimmung zur Scheidung abgeben?

Wollen Sie der Scheidung zustimmen, können Sie eine entsprechende Einverständiserklärung vergleichsweise unkompliziert abgeben. In der Regel genügt ein kurzer Zweizeiler. Im Folgenden finden Sie für die Zustimmung in den Scheidungsantrag eine entsprechende Vorlage, die der ersten Orientierung dienen kann.

Ist eine einvernehmliche Scheidung ausreichend?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist Voraussetzung, dass sich beide Ehegatten über die Scheidung und die Folgesachen einig sind. Leben die Ehegatten ein Jahr getrennt, ist ausreichend, wenn ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt, der die Scheidung einreicht.

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