FAQ

Was sind die gesetzlichen Grenzen fur Uberstunden?

Was sind die gesetzlichen Grenzen für Überstunden?

Grenzen für Überstunden. Bei erhöhtem Arbeitsbedarf sind 20 Überstunden wöchentlich zulässig. Die täg­liche Arbeitszeit darf 12 Stunden, die wöchentliche 60 Stunden nicht über­schreiten, jeweils inkl. Überstunden. Die wöchentliche Arbeitszeit darf allerdings im Durchschnitt von 17 Wochen 48 Stunden nicht überschreiten.

Welche Regelungen gelten für Überstunden?

Diese Regelung gilt weiterhin für alle Überstunden, die weder die Tagesarbeitszeit von 10 Stunden noch die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschreiten. Für Überstunden, die die Tagesarbeitszeit von 10 Stunden bzw. die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschreiten, gibt es andere Regelungen der Bezahlung.

Ist die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden überschritten?

Dies bedeute, dass die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden in Ausnahmefällen überschritten werden darf – sprich: der Arbeitnehmer leistet Überstunden -, wenn der Arbeitgeber innerhalb der folgenden sechs Monate dafür sorgt, dass für diese Zeit ein Ausgleich stattfindet.

Ist die Bezahlung von Überstunden abzugelten?

Für Überstunden, die die Tagesarbeitszeit von 10 Stunden bzw. die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschreiten, gibt es andere Regelungen der Bezahlung. Selbstredend sind diese Überstunden vom Arbeitgeber abzugelten. Es kann aber ausschließlich der Dienstnehmer selbst festlegen, ob die Abgeltung in Geld oder durch Zeitausgleich zu erfolgen hat.

Wann fallen Überstunden an?

Wird die tägliche oder die wöchentliche Normalarbeitszeit überschritten, fallen Überstunden an. Vorsicht! Kollektivverträge können den Begriff der Überstunde abweichend vom Arbeitszeitgesetz für die Arbeitnehmer günstiger definieren.

Wie werden Überstunden bezahlt?

Die Grundregel lautet: Überstunden werden bezahlt. Zeitausgleich statt Geld bekommen Sie nur dann, wenn Sie dies vereinbart haben. Sie können auch eine Kombination vereinbaren, zum Beispiel, dass Sie die Grundstunde bezahlt erhalten und für den Zuschlag Zeitausgleich bekommen.

Ist die Vergütung von Überstunden zulässig?

In Betracht kommt die Vergütung von Überstunden oder ein Freizeitausgleich. Unbezahlte Überstunden darf der Arbeitgeber normalerweise nur dann anordnen, soweit dies durch Arbeitsvertrag oder durch einen Tarifvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Im Falle einer vertraglichen Regelung muss dann auch geprüft werden, ob diese zulässig ist.

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