Was sind die gesetzlichen Grundlagen einer Waffe?
Zunächst zur Einleitung die gesetzlichen Grundlagen: Eine Waffe führt, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt – so definiert das Waffengesetz selbst in Anlage 1, Abschnitt 2, Ziffer 4 den Begriff des Führens.
Wie darf eine Waffe befördert werden?
§ 12 Abs. 3 Ziffer 2 WaffG: Eine Waffe darf nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen befördert werden, sofern der Transport der Waffe zu einem vom Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt.
Ist eine Waffe schussbereit?
Als schussbereit gilt eine Waffe nach dem Gesetz dann, wenn sie „geladen ist“, egal ob fertiggeladen oder teilgeladen (unterladen). Bei beiden Anforderungen ist es erforderlich, einfach das nötige Fingerspitzengefühl zu gebrauchen und nicht immer jede letzte Möglichkeit des gerade noch legalen Transports ausnutzen zu wollen.
Ist das Führen von Schusswaffen generell verboten?
Das Führen jeglicher Waffen (nicht nur Schusswaffen), ist bei öffentlichen Veranstaltungen generell verboten (§ 42 WaffG) und erfordert eine Ausnahmegenehmigung. Erlaubnisfreies Führen von Schußwaffen zu bestimmten Gelegenheiten
Wie lange begeht eine Waffe eine Freiheitsstrafe?
Denn: wer eine Waffe ohne die erforderliche Erlaubnis führt, begeht eine Straftat, für die § 52 WaffG eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre androht (bei halbautomatischen Kurzwaffen liegt der Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren).
Wie wird die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen erteilt?
§ 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen. (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt.
Ist der Gegenstand wie eine Schusswaffe?
Es ist unerheblich, ob der Gegenstand wie eine Schusswaffe aussieht. Sobald er die nach WaffG Anlage 1 bestimmte Funktion erfüllt, handelt es sich um eine solche Waffe.