Was sind die Inhaber von Rechten?

Was sind die Inhaber von Rechten?

Die Inhaber von Rechten sind deren Eigentümer und besitzen mithin das volle Herrschaftsrecht über diese Rechte. Sie werden jedoch nicht als Eigentümer, sondern als Rechtsinhaber bezeichnet, denn der Begriff des Eigentümers ist auf körperliche Sachen beschränkt.

Was bezeichnet man als Rechtsinhaber?

Als Rechtsinhaber (oder „Rechteinhaber“) bezeichnet man in der Rechtswissenschaft Rechtssubjekte, die Inhaber eines Rechts sind.

Was sind die Rechtssubjekte?

Die Rechtsinhaber sind Rechtssubjekte, also insbesondere natürliche Personen und juristische Personen. Die Rechte selbst sind Rechtsobjekte, und zwar nur deren Teilbereich der Immaterialgüter .

Kann man als privater Käufer ein Haustier kaufen?

Kaufen Sie als privater Käufer von einem privaten Verkäufer ein Haustier, kann sämtliche Haftung ausgeschlossen werden. Anders beim Kauf von einem gewerblichen Tierhändler. Nicht zulässig ist es in diesem Fall beispielsweise, die 1-jährige Verjährungsfrist für ein gebrauchtes Pferd vertraglich zu verkürzen.

Was müssen sie als Hundehalter beachten?

Als Hundehalter müssen Sie Ihrem Freund auf vier Pfoten ausreichend Platz, geeignetes Futter, Zuwendung und Pflege zukommen lassen. Die Tierschutz-Hundeverordnung regelt detailliert die Haltungs- und Pflegebedingungen und enthält Vorschriften über die Zucht, die Sie als Hundeliebhaber beachten müssen.

Welche Rechte bestehen bei einer Scheidung?

Bei einer Scheidung bestehen regelmäßig Rechte auf unterschiedliche Ausgleichsansprüche (z. B. Versorgungsausgleich) sowie Unterhaltsansprüche. Die Ehegatten sind im Scheidungsrecht einander gleichgestellt, können beide die Scheidung beantragen und entsprechende Ansprüche geltend…

Welche Rechte bestehen bei Scheidungsfolgenvereinbarung?

Daneben bestehen bei Scheidung auch Rechte bezogen auf die gemeinsamen Kinder, insbesondere Sorge- und Umgangsrecht. Einigungen hierzu wie auch zu anderen nicht von Amts wegen zu verhandelnden Sachverhalte können die Ehegatten einvernehmlich treffen (z. B. in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung ).

Welche Rechte können Gläubiger pfänden?

Die Gläubiger des Rechtsinhabers können seine Rechte auch pfänden, weil diese nach § 857 Abs. 1 ZPO zu den „anderen Vermögensrechten“ gehören. Hierzu zählen Rechte aller Art, die einen Vermögenswert derart verkörpern, dass die Pfandverwertung zur Befriedigung des Geldanspruchs des Gläubigers führen kann.

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