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Was sind die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung?

Was sind die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung?

Kosten einvernehmliche Scheidung für Anwalt und Gericht und der Verfahrenswert. Die Kosten einer Scheidung sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem vom Gericht festzusetzenden Verfahrenswert. Im Scheidungsverfahren beträgt der Verfahrenswert insgesamt grundsätzlich wenigstens EUR 4.000,00.

Welche Scheidungskosten betragen die Ehegatten?

Im Durchschnitt betragen die Scheidungskosten der einvernehmlichen Scheidung rund EUR 1.550,00 bis EUR 2.800,00. Bei Teilung der Kosten beträgt der Anteil je Ehegatten dann zwischen EUR 775,00 und EUR 1.400,00 für einen Anwalt und das Gericht.

Was ist der Gegenstandswert der Scheidung?

Der Gegenstandswert / Verfahrenswert errechnet sich für die Scheidung aus dem 3-fachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten, wobei der Mindestwert EUR 3.000,00 beträgt (§ 43 FamGKG). Beispiel: Die Ehefrau hat ein ein Nettoeinkommen von EUR 1.500,00 und der Ehemann EUR 2.500,00, so dass das Gesamteinkommen EUR 4.000,00 beträgt.

Wie wird der Verfahrenswert bei einer einvernehmlichen Scheidung gesenkt?

Einvernehmliche Scheidung Kosten: Dass der Verfahrenswert durch Gerichte bei einer einvernehmlichen Scheidung um bis zu 25% -30% gesenkt wird, entspricht nicht der gängigen Praxis, auch wenn auf anderen Seiten ein anderer Eindruck erweckt wird oder werden soll.

Ist die einvernehmliche Scheidung streitig?

Im Fall der einvernehmlichen Scheidung braucht er lediglich zu erklären, dass er dem Antrag auf Scheidung zustimmt. Dann bestimmt das Gericht den Termin zur mündlichen Verhandlung, in der es im günstigsten Fall die Ehescheidung beschließt. Ist die Scheidung streitig, wird ebenfalls zu einer mündlichen Verhandlung geladen.

Wie kann man eine einvernehmliche Scheidung bewerkstelligen?

Es muss dabei immer das Kostenrisiko mit dem Ergebnis eines erfolgreichen Streits abgewogen werden. Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn nur ein Rechtsanwalt beauftragt wird. Stimmt der Ehegatte der Scheidung zu, lässt sich die Scheidung in einem Zeitraum von ca. drei bis sechs Monaten bewerkstelligen.

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