FAQ

Was sind die Kosten fur einen Vaterschaftstest?

Was sind die Kosten für einen Vaterschaftstest?

Kosten kann ein einfacher Test ohne amtliches Gutachten etwa 100 Euro. Für einen Vaterschaftstest, der in einem speziellen Labor mit Qualitätssicherung (nach DIN EN ISO/IEC 17025) durchgeführt wird, bezahlt man mehrere hundert Euro. Weigert sich ein Beteiligter, einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen,…

Wie lange dauert die Durchführung von Vaterschaftstest und Gutachtens?

Die Durchführung des Vaterschaftstests und des Gutachtens anhand der bezeugt entnommenen Proben dauert maximal ein bis zwei Wochen. Die Probennahme ist innerhalb einer Stunde erledigt. Hinzu kommen noch die Zeiten für den Postweg und Wartezeiten auf Termine.

Wie kann ein privater Vaterschaftstest durchgeführt werden?

Wenn sich die Beteiligten (Mutter und Vater sowie das im minderjährigen Fall bevormundete Kind) einig sind, dass sie diesen Test machen wollen, kann zunächst ein privater Vaterschaftstest durchgeführt werden. Privat bedeutet hier, dass kein Gericht eingeschaltet wird und im Regelfall auch kein aufwändiges Vaterschaftsgutachten erstellt wird.

Kann ein Beteiligter einen Vaterschaftstest durchführen lassen?

Weigert sich ein Beteiligter, einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen, kann die gerichtliche Feststellung beantragt werden. Der Vaterschaftstest (Abstammungsgutachten) wird dann vom zuständigen Gericht in Auftrag gegeben.

Wann ist der Vaterschaftstest verboten?

Februar 2012 verboten. Bei Minderjährigen entscheidet der Erziehungsberechtigte bzw. das Jugendamt über das Einverständnis des Kindes. Wer einen heimlichen bzw. anonymen Vaterschaftstest durchführen lässt, riskiert eine Ordnungswidrigkeit, welche mit bis zu 5.000 Euro bestraft wird.

Wie lange dauert der Vaterschaftstest?

Beim Vaterschaftstest vergeht eine Dauer von ca. eine Woche, bis das Ergebnis vorliegt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) beschäftigt sich über mehrere Paragraphen hinweg mit der Abstammung und der Mutter- bzw. Vaterschaft. So ist laut § 1591 BGB die Mutter definiert, als die Frau, die das Kind geboren hat.

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